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JUSTIZ/8487: Kriminalität und Rechtsprechung - 12.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Quarantänepflicht für Einreisende nicht per Rechtsverordnung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Montag dem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der sich, aus Schweden kommend, nach der Einreise nicht für 14 Tage in die vorgeschriebene Corona-Quarantäne begeben wollte. Mit dem unanfechtbaren Beschluß setzte das OVG den entsprechenden Paragraphen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus einstweilig außer Kraft. Den Richtern zufolge läßt das Infektionsschutzgesetz eine Regelung durch Rechtsverordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, die für Kranke oder mutmaßlich Infizierte gegeben sein können. Angesichts des Verhältnisses der weltweiten Corona-Infektionszahlen zur Weltbevölkerung kann ein Einreisender nicht pauschal als krank oder potentiell ansteckend angesehen werden. Jedoch können per Rechtsverordnung bestimmte Risikogebiete ausgewiesen werden, die eine Quarantänepflicht rechtfertigen.

12. Mai 2020


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