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JUSTIZ/8469: Kriminalität und Rechtsprechung - 24.04.2020 (SB)


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Neuer Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr ab Dienstag

Am kommenden Dienstag tritt eine geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Unter anderem betrifft das die Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen. Ab 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit innerorts und 26 km/h außerhalb von Ortschaften verliert der Fahrer für vier Wochen seine Fahrerlaubnis. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden mit einem gegenüber bisherigen Regelungen verdoppelten Bußgeld geahndet. Zu den weiteren Neuerungen gehört, wer Rettungsfahrzeuge in einer Rettungsgasse behindert, muß 200 Euro Bußgeld entrichten und erhält zwei Strafpunkte in Flensburg. Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern müssen Kraftfahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand 1,50 m in geschlossenen Ortschaften und 2 m außerhalb einhalten.

24. April 2020


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