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JUSTIZ/8455: Kriminalität und Rechtsprechung - 10.04.2020 (SB)


VOM TAGE


Polizei in NRW überwacht Einhaltung von Abstandsregeln mit Drohnen

In Düsseldorf und Dortmund setzt die Polizei jeweils zwei mit Kameras und Lautsprechern ausgerüstete Drohnen ein, um die Einhaltung von Abstands- und Kontaktverboten an beliebten Sammelpunkten zu überwachen und die Bürger gegebenenfalls auf Verstöße aufmerksam zu machen. Das teilte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste mit. Ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei versicherte, daß keine Bilder gespeichert werden. Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kelber, zufolge darf die Polizei Drohnen nicht anlaßlos und flächendeckend einsetzen. Es gelten die gleichen datenschutzrechtlichen Regeln wie für die Videoüberwachung.

10. April 2020


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