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JUSTIZ/8432: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.03.2020 (SB)


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Ausgangssperren wegen Corona-Virus-Pandemie

In Frankreich wurden zahlreiche Polizeikräfte mobilisiert, welche die Einhaltung des geltenden Ausgehverbots kontrollieren. Wer gegen die wegen der Corona-Virus-Pandemie verhängte Ausgangssperre verstößt, muß mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Geldstrafe auf 375 Euro steigen. In Italien gilt landesweit seit einer Woche eine Ausgangssperre. Seitdem wurden Hunderttausende von Menschen überprüft und Zehntausende angezeigt. Hier beträgt das Bußgeld zwischen 38 und 135 Euro. Ausgangssperren gibt es auch in China, Spanien und Belgien. In Deutschland wurden noch keine allgemeinen Ausgehverbote erlassen. Hierzulande droht aber bei Verstoß gegen Quarantäneauflagen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.

18. März 2020


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