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JUSTIZ/8427: Kriminalität und Rechtsprechung - 13.03.2020 (SB)


VOM TAGE


Chelsea Manning aus Beugehaft entlassen

Ein Gericht im US-Bundesstaat Virginia hat die Freilassung von Chelsea Manning aus der Beugehaft angeordnet. Die Geschworenenjury, welche im Zusammenhang mit der Enthüllungsplattform Wikileaks gegen Julian Assange ermittelt, benötigt die Aussage Mannings nicht mehr. Letztere hat sich standhaft geweigert, vor einer Grand Jury gegen den Wikileaks-Mitbegründer auszusagen. Wegen Mißachtung des Gerichts wurde die heute 32 Jahre alte Manning im Mai 2019 in Alexandria inhaftiert. Für jeden Tag der Aussageverweigerung muß sie 1000 Dollar Strafe zahlen. Inzwischen sind 256.000 Dollar aufgelaufen, die Manning trotz der Auflösung der Grand Jury aufbringen muß. Manning hatte 2010 Wikileaks Hunderttausende geheimer Dokumente des US-Militärs zu dessen Kriegen und Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak zukommen lassen. Dafür hat sie bereits sieben Jahre in Militärhaft verbracht. 2013 verurteilte ein Militärgericht sie zu 35 Jahren Gefängnis. 2017 ordnete Präsident Barack Obama ihre vorzeitige Freilassung an. Assange wird zur Zeit in London festgehalten. Die US-Justiz fordert seine Auslieferung. In den USA drohen ihm Haftstrafen von zusammen bis zu 175 Jahren. Aus Angst vor der Auslieferung hatte Assange 2012 in der Londoner Botschaft Ecuadors um Asyl ersucht. Sieben Jahre lang blieb er dort.

13. März 2020


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