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JUSTIZ/8426: Kriminalität und Rechtsprechung - 12.03.2020 (SB)


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BVerfG weist Eilanträge gegen Berliner Mietendeckel zurück

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen den in Berlin vom rot-rot-grünen Senat eingeführten Mietendeckel zurückgewiesen, eine Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen und einen Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Laut den am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen hatten die Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt, daß sie durch den Mietendeckel in ihren Grundrechten verletzt wurden oder daß ihnen ein schwerer Nachteil entstanden ist. Die Kläger hatten vorläufig verhindern wollen, daß die Verletzung von Auskunftspflichten im Mietendeckelgesetz und Verbote zur gesetzlichen bestimmten Höchstmiete als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden. Das Mietendeckelgesetz war Ende Februar in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, daß für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin die Mieten fünf Jahre lang nicht angehoben werden dürfen.

12. März 2020


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