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JUSTIZ/8415: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.03.2020 (SB)


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Berufungsgericht setzt Trumps Asylregelungen aus

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat die von US-Präsident Trump im Januar 2019 eingeführte Regelung ausgesetzt, wonach Asylsuchende aus Mittel- und Südamerika vor einer Aufnahme in die USA in Mexiko bleiben müssen, bis ihrem Asylantrag von einem Einwanderungsgericht stattgegeben wurde. Gegen die präsidiale Anordnung laufen noch Klagen. Bis diese entschieden wurden, bleibt die Regelung außer Kraft. Das gilt ebenso für die Regelung, welche jedem Migranten, der ohne gültige Papiere über die mexikanische Grenze in die USA kommt, grundsätzlich Asyl verwährt. Seit September gilt eine Art Drittstaatenregelung. Wer auf dem Weg von seinem Herkunftsland in die USA durch ein drittes Land gekommen ist und dort kein Asyl beantragt hat, erhält in den USA keinen Schutz. Mit Verweis auf die Warteregel sind fast 60.000 Asylbewerber von US-Behörden nach Mexiko zurückgeschickt worden. Die Entscheidung des Berufungsgerichts gilt nur für die Bundesstaaten Kalifornien und Arizona, die zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören.

1. März 2020


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