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JUSTIZ/8377: Kriminalität und Rechtsprechung - 23.01.2020 (SB)


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Bundesinnenministerium verbietet Combat 18

Bundesinnenminister Seehofer hat die rechtsextreme Gruppierung Combat 18 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. In mehreren Bundesländern fanden anschließend bei den Neonazis Polizeirazzien statt. Daran waren mehr als 200 Beamte beteiligt. Das Innenministerium stuft Combat 18 als verfassungsfeindliche, neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung mit Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus ein. Die Gruppierung gilt als bewaffneter Arm des Neonazi-Netzwerks "Blood and Honour". Combat 18 kann gegen die Verbotsverfügung innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

23. Januar 2020


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