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JUSTIZ/8370: Kriminalität und Rechtsprechung - 16.01.2020 (SB)


VOM TAGE


EuGH-Gutachter lehnte Ausnahmen für Vorratsdatenspeicherung ab

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Gutachten die Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen EU-Recht bezeichnet. Das gilt auch für Sonderregelungen, die einige Mitgliedsländer im Kontext von Terrorbekämpfung für eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verbindungsdaten fordern. Laut Sánchez-Bordona sollten nur Daten gespeichert werden dürfen, die für die wirksame Verhütung und Kontrolle der Kriminalität sowie für die nationale Sicherheit erforderlich sind. Wenn in einem Land aufgrund einer gefährlichen Ausnahmesituation offiziell der Notstand ausgerufen wurde, könnte eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft gesetzt werden. Die von der Datenspeicherung betroffenen Personen sollten über den Vorgang informiert werden. Die Dauer der Datenspeicherung müßte begrenzt und genau geregelt werden. Außerdem sollte die Herausgabe von Daten jeweils von einem Richter oder einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Gerichte in Frankreich, Großbritannien und Belgien hatten die Bewertung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit nationaler Sicherheit und Terrorbekämpfung erbeten.

16. Januar 2020


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