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JUSTIZ/8341: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Edward Snowden soll kein Geld für seine Biographie bekommen

Der im russischen Exil lebende US-Dissident und Whistleblower Edward Snowden wird die Tantiemen aus der Veröffentlichung seiner Autobiographie "Permanent Record" nicht einstreichen können. Das US-Justizministerium beansprucht sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf des Buchs sowie die Honorare, die Snowden für etwaige Reden zum Thema erhält, für sich. Ein Bundesrichter in Alexandria im US-Staat Bundesstaat Virginia entschied im Sinne des Ministeriums, daß der ehemalige Mitarbeiter von NSA und CIA mit seinem Werk gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen hat. Er hätte den Text zuständigen Stellen zur Überprüfung vorlegen müssen. Snowden hatte 2013 die Machenschaften der NSA und verbündeter Dienste offengelegt, die bereits damals rund um den Erdball E-Mails, Telefonate und Internetaktivitäten überwachten.

18. Dezember 2019


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