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JUSTIZ/8340: Kriminalität und Rechtsprechung - 17.12.2019 (SB)


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Bayer geht im zweiten Glyphosat-Prozeß in den USA in Berufung

Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer hat im Zusammenhang mit Entschädigungsprozessen um die vom Tochterunternehmen Monsanto vertriebenen, glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel in den USA Berufung beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit eingereicht. Zuvor war Bayer von einem Geschworenengericht zur Zahlung einer Entschädigungssumme von umgerechnet rund 23 Millionen Euro an Edwin Hardeman verurteilt worden, der Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Das Unternehmen bestreitet, seine Produkte mit unzureichenden Warnhinweisen versehen zu haben, zumal die US-Umweltbehörde EPA vergangenen Sommer Warnhinweise auf glyphosathaltigen Produkten wegen möglicher Krebsgefahren untersagt hatte. Laut EPA würde es sich um eine unzutreffende Behauptung handeln. Im Fall des Klägers Dewayne Johnson ist Bayer bereits in Berufung gegangen. Im Zusammenhang mit Glyphosat setzen in den USA rund 42.700 Kläger auf Entschädigungszahlungen von Bayer.

17. Dezember 2019


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