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JUSTIZ/8334: Kriminalität und Rechtsprechung - 11.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Tschetschenen verhindern ihre Abschiebung nach Rußland

Russische Strafverfolgungsbehörden haben auf Antrag eines Gerichts in der Teilrepublik Tschetschenien über Interpol Haftbefehle gegen zwei in Deutschland lebende Tschetschenen ausgestellt. Diese werden in der Russischen Föderation wegen Raubes und eines Drogendelikts gesucht. Die beiden Männer konnte auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht erreichen, daß sie nicht an Rußland ausgeliefert werden. Die Karlsruher Richter erkannten an, daß den Beschwerdeführern in Tschetschenien politische Verfolgung drohen könnte oder daß in den Strafverfahren gegen sie Mindeststandards nicht unbedingt eingehalten würden. Laut BVerfG wäre eine Auslieferung der beiden auch nur dann zulässig gewesen, wenn der Gerichtsstandort außerhalb der nordkaukasischen Teilrepublik gelegen hätte. Das konnten die russischen Behörden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zusagen. Zuvor hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) ernsthafte Zweifel an der Darstellung des einen Beschwerdeführers geäußert, wonach ihm als Veteran des Tschetschenienkriegs die Drogen untergeschoben worden wären. Das Verfassungsgericht verwies die beiden Fälle an das OLG zurück und forderte eine Neubewertung unabhängig von den Entscheidungen zu den von den Betroffenen gestellten Asylgesuchen.

11. Dezember 2019


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