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JUSTIZ/8324: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.12.2019 (SB)


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Bamf überprüft Schutzstatus von Migranten

Seit knapp einem Jahr sind Migranten mit Schutzstatus in Deutschland bei Sanktionsandrohung verpflichtet, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei der Überprüfung ihrer Aufenthaltskonditionen zu kooperieren. Bislang waren über 91.000 Menschen aufgerufen gewesen, sich einer Befragung beim Bamf zu stellen. Zwischen Januar und Oktober hat die Behörde laut Bundesinnenministerium 2,8 Prozent der überprüften Personen den Schutzstatus aberkannt. Wie viele Menschen der Regelüberprüfung fern blieben, wurde nicht bekannt. Die Frist von Syrern und Eritreern, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind und ohne Überprüfung als schutzbedürftig anerkannt wurden, ist bald abgelaufen. Das Bamf prüft, ob sich die Bedingungen in den Herkunftsländern geändert haben, so daß die Menschen in Deutschland keinen Schutz mehr benötigen.

1. Dezember 2019


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