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JUSTIZ/8313: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.11.2019 (SB)


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Verfassungsbeschwerde im Namen männlicher Ferkel

Die Tierrechtsorganisation Peta hat am Dienstag im Namen aller betroffenen männlichen Ferkel wegen betäubungsloser Kastrationen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Peta will mit der Klage erreichen, daß die Karlsruher Richter Tiere als Träger subjektiver Rechte anerkennen, so daß menschliche Vertreter diese vor Gericht einfordern können. Der Tierschutz steht bereits als Staatsziel im Grundgesetz. Kastrationen von wenige Tage alten Ferkeln ohne Betäubung hat der Gesetzgeber bis Ende 2020 zugelassen. Verfassungsbeschwerden können natürliche Personen erheben sowie juristische, zu denen z. B. Aktiengesellschaften zählen. In Deutschland werden Millionen von Ferkeln kastriert, damit ihr Fleisch keinen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt.

20. November 2019


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