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JUSTIZ/8310: Kriminalität und Rechtsprechung - 17.11.2019 (SB)


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Bundesinnenministerium stellt Berliner Mietendeckel in Frage

Der rot-rot-grüne Berliner Senat will bis Anfang kommenden Jahres für die Hauptstadt ein Gesetz zur Deckelung der Mieten beschließen. Nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat verstößt der Senat mit seinem Vorhaben gegen das Grundgesetz, weil ihm die entsprechende Kompetenz fehlt. Das brachte die oppositionelle CDU in Berlin in Erfahrung. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner wurde vom Innenministerium per Mail dahin gehend informiert, daß die Mietpreisbegrenzung bereits vom zuständigen Bundesgesetzgeber umfassend und abschließend geregelt wurde und von einem Bundesland nicht verfälscht werden darf. Hier endet die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Berliner CDU veröffentlichte den Inhalt des Schreibens vom 31. Oktober an diesem Wochenende. Darin weisen die Juristen im Bundesinnenministerium unter anderem auch auf den geplanten, rechtlich problematischen Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer hin. Außerdem würde der Mietendeckel unterschiedslos alle Vermieter erfassen. Preissteigerungen bei der Instandhaltung würden nicht berücksichtigt. Rückwirkende Regelungen wären zudem rechtsstaatlich bedenklich. Der Berliner Senat will unter anderem die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung gesetzlich festlegen.

17. November 2019


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