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JUSTIZ/8272: Kriminalität und Rechtsprechung - 10.10.2019 (SB)


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Karlsruhe weist Klage gegen Beteiligung an Anti-IS-Koalition zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Fraktion Der Linken gegen die Bundesregierung und den Bundestag wegen der deutschen Beteiligung am Krieg gegen die Miliz Islamischer Staat (IS) als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß keine Aussicht besteht, daß Rechte des Bundestags verletzt sein könnten. Eine allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung ist in einem Organstreit nicht möglich. Die Bundeswehr ist seit Ende 2015 im Einsatz gegen den IS. Die Linksfraktion hatte ihre Klage dagegen 2016 mit Hinweis darauf eingereicht, daß das lose Bündnis der Anti-IS-Koalition aus 80 Mitgliedsstaaten kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit darstellt, welches nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Bundeswehreinsätze im Ausland legitimieren könnte. Derartige Systeme können Uno und Nato sein.

10. Oktober 2019


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