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JUSTIZ/8259: Kriminalität und Rechtsprechung - 27.09.2019 (SB)


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Nichtmenschliche Person von Buenos Aires in die USA verlegt

Tierrechtler in Argentinien haben gerichtlich erwirkt, daß ein Orang-Utan-Weibchen am Donnerstagabend aus einem ehemaligen Zoo in die USA transportiert wurde, wo es künftig in einer Auffangstation für Menschenaffen leben soll. Die Tierschützer stritten seit 2014 vor Gericht für die Rechte des Menschenaffen im Zoo von Buenos Aires. Damals reichte die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) eine Klage ein, in der dem Affen eine dem Menschen vergleichbare Emotionalität zugeschrieben wurde. Das Gericht akzeptierte die Auffassung, daß der Orang-Utan mehr als Person als eine Sache anzusehen sei. Ihm wurden Rechte einer nichtmenschlichen Person zugestanden. Im Verlauf des Verfahrens wurde der Zoo in einen Ökopark umgewandelt. Dadurch verschlechterten sich die Lebensbedingungen für den Orang-Utan, was dessen Verlegung schließlich erforderlich machte.

27. September 2019


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