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JUSTIZ/8236: Kriminalität und Rechtsprechung - 03.09.2019 (SB)


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EuGH befaßt sich mit Frage der Beugehaft gegen Markus Söder u. a.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Frage, ob hochrangige Politiker wie Ministerpräsident Markus Söder mit Beugehaft belegt werden können oder müssen, weil der Freistaat Dieselfahrverbote für die Landeshauptstadt nicht umgesetzt hat, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Bewertung vorgelegt. Das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) initiierte Verfahren in Luxemburg hat am Dienstag begonnen. Mit einer Entscheidung ist erst in einigen Wochen zu rechnen. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München gefordert, daß Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden. Das Urteil blieb trotz zweier gegen die Landesregierung verhängter Zwangsgelder folgenlos. Die Deutsche Umwelthilfe will nach eigenen Angaben weder Söder noch Umweltminister Thorsten Glauber oder leitende Beamte des Umweltministeriums und der Regierung von Oberbayern im Gefängnis sehen. Der DUH geht es um den Erhalt des Rechtsstaats. 2014 hatte der EuGH die EU-Staaten darauf verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen.

3. September 2019


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