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JUSTIZ/8206: Kriminalität und Rechtsprechung - 14.07.2019 (SB)


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Neues Wahlrecht für Kuba

Das Parlament in Havana hat einstimmig ein neues Wahlrecht für die sozialistische Republik Kuba verabschiedet. Demnach wird es künftig neben dem Präsidentenamt den Posten eines Ministerpräsidenten geben. Die Abgeordneten können für maximal zwei fünfjährige Amtszeiten gewählt werden. Die Einschränkung gilt auch für den von den Abgeordneten gewählten Präsidenten. Die Zahl der Parlamentssitze wird von 605 auf 474 Sitze reduziert. Der vom Parlament gewählte Staatsrat wird statt 31 nur noch 21 Mitglieder haben.

14. Juli 2019


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