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JUSTIZ/8192: Kriminalität und Rechtsprechung - 28.06.2019 (SB)


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Entlastung kleinerer Unternehmen beim Datenschutz

Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag unter anderem eine neue Datenschutzregelung für kleinere Unternehmen beschlossen. Wenn diese regelmäßig personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten, sollen sie nicht einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Das gilt für Unternehmen und Vereine, bei denen maximal 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit der elektronischen Datenverarbeitung befaßt sind. Bisher lag die Obergrenze bei zehn Beschäftigten. Die weiteren Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden vom Bundestag nicht angetastet. Das bedeutet, daß die kleineren Unternehmen auch künftig umfangreichen Dokumentations- und Hinweispflichten nachkommen müssen, wenn sie z. B. Webseiten betreiben, Cloud-Dienste anbieten oder Systemen zur Videoüberwachung einsetzen. Ein weiterer Bundestagsbeschluß betrifft kleinere Unternehmen, die jährlich nicht mehr als 400.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen sogenannten Energie-Audit bei sich durchführen zu lassen. Der Bundesrat muß den Beschlüssen noch zustimmen.

28. Juni 2019


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