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JUSTIZ/8169: Kriminalität und Rechtsprechung - 03.06.2019 (SB)


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Schweden verzichtet auf Auslieferung Assanges

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird nicht für eine Anhörung zu den gegen ihn vor Jahren erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen nach Schweden geholt werden, wenn er seine einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen in Großbritannien verbüßt hat. Das Bezirksgericht in Uppsala hat am Montag den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, erneut einen Haftbefehl gegen Assange auszustellen. Letzterer soll nun im Rahmen eines sogenannten Ermittlungsbefehls in Großbritannien befragt werden. Dort liegt ein Auslieferungsantrag der USA vor, der bislang mit den Auslieferungsbestrebungen Schwedens kollidierte. In den USA drohen Assange Strafverfahren wegen der Veröffentlichungen von Geheimdokumenten durch Wikileaks. Allerdings darf Großbritannien niemanden an die USA ausliefern, wenn ihm dort die Todesstrafe droht. Sollte Assange in allen 18 Anklagepunkten des Auslieferungsantrags der US-Justiz schuldig gesprochen werden, könnte er zu 175 Jahre Haft verurteilt werden. Assange ist nach sieben Jahren Eingesperrtseins in der Londoner Botschaft Ecuadors körperlich und seelisch schwer angeschlagen.

3. Juni 2019


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