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GESUNDHEIT/8378: Medizin und Gesundheitswesen - 26.02.2020 (SB)


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Bundesverfassungsgericht kippt Sterbehilfeparagraph

Wie allgemein erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe den vor fünf Jahren eingeführten Sterbehilfeparagraphen gekippt. Nach Ansicht der Richter ist er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, begründete der Zweite Senat des BVerfG sein Urteil damit, daß es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, das die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig von einer bestimmten Schwere einer Erkrankung. Zwar sprachen die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber das Recht zu, die Suizidhilfe zu regulieren. Doch dabei muß er sicherstellen, daß dem Recht des einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt. Dies sehen die Karlsruher Richter durch Paragraph 217 Strafgesetzbuch (StGB) nicht gewährleistet.

26. Februar 2020


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