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GESUNDHEIT/8313: Medizin und Gesundheitswesen - 23.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Krankentransporte sollen erleichtert werden

Mobilbeeinträchtigte Bundesbürger beklagten lange, daß der bürokratische Aufwand zu groß sei, wenn sie Arzt oder Klinik aufsuchen mußten. Das soll künftig besser werden. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, dürfen Krankenhäuser in Zukunft bei der Entlassung von Patienten Krankenbeförderungsleistungen verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) hat damit die entsprechende Krankentransport-Richtlinie an Änderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) angepaßt. Die Beschlüsse werden jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

23. Dezember 2019


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