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JUSTIZ/9133: Kriminalität und Rechtsprechung - 29.07.2019 (SB)


MELDUNGEN


Wohnungsdurchsuchungen bei Sturmbrigade-Mitgliedern

Die Bundesanwaltschaft hat in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Razzien in sechs Wohnungen mutmaßlicher Rechtsextremer durchführen lassen. Festnahmen hat es nicht gegeben. Die weiteren Ermittlungen führt das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt durch. Die Durchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung richteten sich gegen Mitglieder der sogenannten Sturmbrigade, die als eine Art bewaffneter Arm der Gruppierung Wolfsbrigade gilt. Dazu hieß es in Karlsruhe, die im vergangenen Jahr gegründete Sturmbrigade habe sich das Wiedererstarken eines freien Vaterlandes nach germanischem Sittengesetz auf die Fahne geschrieben und wolle ihr Ziel offenbar unter Einsatz von Gewalt verwirklichen. Die Wohnungsdurchsuchungen dienten laut Bundesanwaltschaft dazu, bestehende Verdachtsmomente zu objektivieren und nähere Erkenntnisse über die Gruppierung Sturmbrigade zu erlangen.

30. Juli 2019


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