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KONTROLLE/014: Stärkere Überwachung von Medizinprodukten (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2019

Nachrichten
Stärkere Überwachung von Medizinprodukten


Die Medizinprodukteüberwachung in Schleswig-Holstein wird intensiviert. Das Land hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass 14 neue Stellen in dem Bereich geschaffen werden können. Derzeit sind umgerechnet rund zwölf vollzeitäquivalente Stellen beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste besetzt.

Der Entscheidung waren Berichte in Medien über in Einzelfällen minderwertige Implantate vorausgegangen. Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg sprach in diesem Zusammenhang von einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Qualität von Medizinprodukten und die Standards der Medizinprodukteüberwachung.

Andere Politiker im Landtag äußerten sich deutlicher. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Dr. Marret Bohn, nannte die Berichte "schockierend", sie sieht darin einen "klaren Handlungsauftrag an die Politik". "Die Zulassung und Überwachung von Medizinprodukten, wie sie heute abläuft, ist viel zu lasch. Bisher werden Medizinprodukte nicht besser überprüft als ein Föhn. Das ist unfassbar", sagte die Ärztin. Die Grünen forderten ein neues, unabhängiges Prüfverfahren für Medizinprodukte mit dem Standard, der bei Medikamenten gilt. Weitere Forderungen waren eine neue staatliche Behörde für die Zulassung und Kontrolle von Medizinprodukten, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Herstellerfirmen, ein verpflichtendes Register für Implantate, Prothesen und andere Medizinprodukte sowie Transparenz über die Qualität von Medizinprodukten und unabhängige Informationen für Ärzte.

Eine 2017 verabschiedete EU-Verordnung sieht bereits eine Reihe von strengeren Verfahren vor, u.a. sind dort unangekündigte Audits bei Herstellerfirmen enthalten. (PM/RED)


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 1/2019 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2019/201901/h19014a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
71. Jahrgang, Dezember 2018, Seite 5
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2019

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