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ARTIKEL/013: Homecare-Koferenz am 1.12.2011 - Demografischer Wandel stärkt Rolle von Homecare (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 2. Dezember 2011

Homecare-Konferenz des BVMed:

"Der demografische Wandel wird die Rolle von Homecare stärken und die Anforderungen an die Branche verändern"


Bonn/Berlin. In einer alternden Bevölkerung wird der Stellenwert von Homecare weiter steigen. Das war das Fazit der MedInform-Konferenz "Homecare: eine ambulante Perspektive? - Einflussfaktoren und Zukunftsszenarien" mit rund 50 Teilnehmern am 1. Dezember 2011 in Bonn. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). "Die Gesellschaft und die Homecare-Branche müssen sich auf tiefgreifende Veränderungen einstellen. Die finanziellen Ressourcen der Krankenversicherung sind begrenzt und den Ärzten und Pflegekräften fehlt qualifizierter Nachwuchs", erklärte Wulf-Diethardt Rieck von pfm. Die Experten waren sich einig: Homecare muss eng mit Partnern im Versorgungsprozess zusammenarbeiten, um neue Zukunftsperspektiven für ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Gesundheitswesen eröffnen zu können. Astratech-Geschäftsführer Dr. Jörg Nosek stellte das Konzept standardisierter Behandlungspfade vor: jeder Leistungserbringer übergibt im Behandlungspfad an definierter Stelle mit definierter Qualität. Die medizinische Verantwortung muss beim Arzt, die ökonomische Verantwortung bei der Krankenkasse liegen.

"Homecare versorgt flächendeckend Patienten und Anwender mit Hilfsmitteln oder enteraler Ernährung zu Hause oder in Pflegeheimen. Dabei wird dem Grundsatz 'ambulant vor stationär' Rechnung getragen", so Jana Künstner, Homecare-Expertin des BVMed. Homecare habe dabei auch eine volkswirtschaftliche Dimension: "Die Autonomie von Patienten, Anwendern und Nutzern wird gefördert und ermöglicht dadurch ein selbstbestimmtes Leben. Chronisch Kranke und deren Angehörige nehmen schneller wieder am Arbeitsleben teil." Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen muss sich die Branche auf weitere Änderungen einstellen. "Die Delegation von ärztlichen Leistungen, das neue Agnes-Modell, die Regelungen im Versorgungsstrukturgesetz: Homecare muss sich weiter dem Markt anpassen und verändern", so Rechtsanwalt Peter Hartmann.

Jana Künstner, Leiterin des Referats Homecare beim BVMed, beschrieb Homecare als "Versorgung des Patienten zu Hause oder im Pflegeheim mit erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln, Verband- und Arzneimitteln durch medizinisches Fachpersonal im Rahmen einer ärztlichen ambulanten Therapie". Homecare verbindet ein Produkt mit der notwendigen Dienstleistung. Typische Bereiche von Homecare sind die enterale und parenterale Ernährung, Stoma- und Inkontinenzversorgung, moderne Wundversorgung, Infusions-und Schmerztherapie, Dekubitusprophylaxe und Tracheostoma- und Laryngektomie. Künstner betonte, die Branche habe sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland entwickelt. "Mit unserer langjährigen Erfahrung in effizienter Versorgung und Schnittstellenmanagement wollen wir die Politik dabei unterstützen, das Gesundheitssystem effizienter zu machen und hierfür die richtigen Anreize zu setzen". Leistungserbringer versorgen Patienten mit dem entsprechenden Produkt und den dazugehörenden Dienstleistungen. Der Leistungsinhalt bestimmt sich nach der Verordnung des Arztes und dem Vertrag mit der Krankenkasse. Die Vergütung bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit der Krankenkasse. Dienstleistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern mit dem Produktpreis abgegolten.

Wulf-Diethardt Rieck, Senior Consultant bei der pfm medical AG in Köln, referierte über die Einflussfaktoren der nächsten fünf Jahre auf den Homecare-Markt. Der demografische Wandel wird einen starken Einfluss auf Homecare haben. Menschen werden älter und gesünder. Die Pflegebedürftigkeit wird zunehmen. Sind es heute noch 2,2 Millionen Pflegebedürftige, so werden 2050 4,2 Millionen Menschen eine Versorgung benötigen. Gleichzeitig gibt es weniger niedergelassene Ärzte. Rieck machte darauf aufmerksam, dass die Gesetzesregelung vorsehe, die häusliche Versorgung als absoluten Schwerpunkt zu betrachten. "Pflegende Angehörige müssen eine besondere Aufmerksamkeit bekommen und gut angeleitet werden, da sie ein hohes Maß an pflegerischer Verantwortung in der Gesellschaft tragen", erklärte Rieck. Außerdem solle die ambulante Pflege qualitativ erweitert und ausdifferenziert werden, um den Anforderungen einer Gesundheitsversorgung in einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht zu werden. Als weiteren Einflussfaktor auf den Homecare-Markt nannte Rieck die psychische Gesundheit. "Die psychosoziale Versorgung von Menschen wird eine immer wichtigere Rolle spielen. Burn-out und Depression werden häufiger und machen einen großen Anteil der stationär behandelten Patienten aus. Darauf muss sich die Homecare-Branche einstellen." Rieck stellte die These auf, dass therapeutische Leistungen künftig Aufgabe der ambulanten Pflege sein werden. Diese können aber nicht alle Homecare-Bereiche fachlich abdecken, also seien Spezialisten notwendig. Eine Spezialisierung und Qualifizierung der Hersteller und Dienstleister ist die Konsequenz. Abschließend schätzte Rieck die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen des Versorgungsstrukturgesetzes und der Delegation ärztlicher Aufgaben als positiv für die Homecare-Branche ein. "Die Branche muss die Chancen nutzen, die ihr geboten werden. Nur durch den richtigen und sinnvollen Einsatz der Ressource Mensch wird Homecare die Herausforderung der Zukunft meistern können".

Rechtsanwalt Peter Hartmann führte in das Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) und dessen Einfluss auf den Homecare-Markt ein. Der Schwerpunkt des VStG liegt auf der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Die Homecare-Unternehmen betreffen die Regelungen nur am Rande. Der Ärztenotstand soll mit ambulanter Versorgung gelindert werden. Elemente, die den Homecare-Markt direkt betreffen sind unter anderem die neuen Regelungen zum Versorgungs- und Entlassungsmanagement. Hier möchte der Gesetzgeber die Zusammenarbeit der Leistungserbringer-Sektoren stärken. Der Versicherte hat künftig einen Anspruch auf ein Entlassungsmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausentlassung. Pflege und Homecare sitzen hier in einem Boot. Die Versorgungsbereiche sollen zusammen rücken und miteinander kooperieren. § 127 Abs. 6 SGB V besagt, dass Homecare künftig bei Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln mitwirken darf. Hier können Leistungserbringer Einfluss nehmen und aktiv mitwirken. Hartmann ging auch auf die neuen Regelungen zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ein. Im Rahmen von Richtlinien kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Erprobung zulassen. Die Hersteller von Medizinprodukten können eine solche Erprobung beantragen und somit Einfluss auf den Zeitpunkt der Erprobung nehmen.

Die Substitution und Delegation von ärztlichen Leistungen an nichtärztliches Personal war das Thema von Christoph Treiß, Geschäftsführer des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege Nordrhein-Westfalen. Nach &sect: 63 Abs. 3b SGB V können Modellvorhaben vorsehen, dass Angehörige der im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen. Voraussetzung der "Delegation" ist, dass Pflegekräfte auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um eine selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt. Nach § 63 Abs. 3c SGB V können ärztliche Tätigkeiten aber auch komplett übertragen werden. Dabei legt der G-BA in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. Hier ist dann von "Substitution" die Rede. "Daraus folgt, dass bestimmte ärztliche Leistungen von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften ohne vorherige ärztliche Veranlassung erbracht werden können. Diese Pflegefachkräfte treten dann als eigenständige Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung auf, woraus eine Erweiterung der Leistungserbringerseite folgt", so Christoph Treiß. Die Delegation von ärztlichen Leistungen sieht vor, dass Angehörige eines Berufes nach dem Krankenpflegegesetz und nach dem Altenpflegegesetzes eine größere Verantwortung übernehmen und den Arzt bzw. die Ärztin entlasten. Dadurch wird eine höhere Effizienz durch verbesserte Kooperation, die Vermeidung von durch Ärztemangel entstehende Versorgungslücken sowie eine Aufwertung und Wertschätzung der Pflegeberufe erwartet. "Die Perspektiven der Delegation von ärztlichen Leistungen sind abhängig von der Haltung der Ärzteschaft, insbesondere zum Thema "Substitution", der Bereitschaft der Krankenkassen und besonders vom Druck aller Leistungserbringer. Je höher der Druck ist, desto wahrscheinlicher ist, dass alle Beteiligten Kooperieren", so Treiß an.

Dr. Jörg Nosek, Geschäftsführer der Astratech GmbH, stellte Ideen zu Zukunftsszenarien in der Hilfsmittelversorgung vor. Nosek charakterisierte die Grundproblematik der Zukunft mit sinkenden Erwerbstätigen, sinkenden Einnahmen sowie fallenden Erstattungspreisen bei steigenden Produktions- und Personalkosten. Die Erwartungen in die "all-inclusive" Versorgung wird laut Nosek aufrecht erhalten bleiben und von der Politik nicht in Frage gestellt. Ein Lösungsansatz für diese Probleme könnten standardisierte Behandlungspfade sein. Grundvoraussetzungen für das Konzept sind unter anderem eine Betrachtung aus dem Blickwinkel der Medizinprodukte, eine Beibehaltung der Hilfsmittelversorgung als Teil der Kassenleistung, die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten und eine weitestgehende Übertragung pflegerischer Tätigkeiten auf Hilfskräfte. Standardisierte Behandlungspfade sollten dann durch die medizinischen Fachgesellschaften erstellt werden und durch die Kassen über den GKV-Spitzenverband anerkannt werden. Alle seien beteiligt: Krankenkassen, Ärzte, Pflegende, Homecare-Unternehmen und Hersteller. Die Qualitätskontrolle erfolgt selbstregulierend. Jeder Leistungserbringer übergibt im Behandlungspfad an definierter Stelle mit definierter Qualität. Der Übernehmende überprüft dann die "Eingangsqualität" und gibt gegebenenfalls Feedback an den Schritt davor. Die medizinische Verantwortung muss beim Arzt liegen, die ökonomische Verantwortung bei der Krankenkasse, so Nosek. Standardisierte Behandlungspfade ziehen Einschränkungen im Handlungsspielraum aller Beteiligten nach sich, beispielsweise bei der ärztlichen Therapiefreiheit oder der Wahlfreiheit der Patienten. Der Nutzen von standardisierten Behandlungspfaden ist dabei jedoch entsprechend hoch. Zeitersparnis, qualitätsgesicherte Therapien, weniger Verwaltungsaufwand und Kostenersparnis sind nur einige der Vorteile für alle Beteiligten. "Die zukünftige Hilfsmittelversorgung ist nur durch Standardisierung und qualitätserhaltende Behandlungspfade zu gewährleisten. Der Wettbewerb der Akteure muss über die Qualität der Zielerreichung im vorgegebenen Pfad erreicht werden - und nicht über Angebote, die über das Maß des Notwendigen und Sinnvollen hinausgehen. Die Rollen der Beteiligten müssen neu definiert werden. Das bedeutet zum Teil eine tiefgehende Veränderung in den Berufsbildern," fasste Nosek seine Vision zusammen.

Eine innovative Lösung für eine Aufrechterhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität könnte das "Agnes 2"-Modell sein. Vorgestellt wurde das Modell von Lutz O. Freiberg, IGiB-Geschäftsführer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. "Agnes" ist eine arztunterstützende medizinische Fachangestellte zur Gewährleistung einer nachhaltigen effizienten Patientenbetreuung mit Spezialausbildung in Fallmanagement. Agnes II ist eine speziell geschulte Praxismitarbeiterin, die chronisch kranken oder in der Mobilität eingeschränkten Patienten als Fallmanagerin zur Seite steht. Sie kümmert sich beispielsweise um das Ausfüllen von Formularen und Anträgen, koordiniert Termine bei Fachärzten und in Reha-Einrichtungen, überwacht die Medikamentenpläne und bereitet Rezepte vor. Außerdem macht sie Hausbesuche und übernimmt dabei Behandlungen wie Blutdruck messen, Verbände wechseln und Spritzen setzen. Die Zielsetzungen des Modells sind unter anderem eine Verbesserung der Patientenbetreuung durch individuelles Fallmanagement und die Unterstützung der niedergelassenen Vertragsärzte durch koordiniertes Fall- und Schnittstellenmanagement. Das Pilotprojekt wird noch Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das "Rollout" beginnt ab 2012 und beinhaltet eine Schulung der Agnes 2-Fachkräfte durch die KV Brandenburg. Die Schulung ist modular aufgebaut und besteht aus 116 Stunden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Fachweiterbildung muss von den Teilnehmern selbst bezahlt werden. Oft übernehmen aber auch die Arbeitgeber die Kosten, da die Produktivität einer Arztpraxis durch das Agnes-Modell enorm gesteigert werde, so Freiberg.


Informationen zur Kampagne
"Ambulante Perspektiven" der Homecare-Unternehmen im BVMed gibt es unter:
www.perspektiven-homecare.de


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Filmservice: www.filmservice.bvmed.de
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Patienteninformationen: www.aktion-meditech.de

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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 94/11 vom 2. Dezember 2011
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2011

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