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MENSCHENRECHTE/039: Verhütung - ein Menschenrecht für alle (pro familia)


pro familia magazin 3/2015
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik + Sexualberatung e.V.

Verhütung - ein Menschenrecht für alle
Setzen wir es auf die Agenda!

Von Carola Bury


Für Frauen und Männer ist Verhütung heute keine Frage der Moral mehr. Verhütung und Familienplanung ist zu einem Teil der Lebensplanung geworden. "Eigenverantwortliche Entscheidung, abhängig von ihrer jeweiligen Lebenssituation" heißt es auch von Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Seit Anfang der sechziger Jahre konnten Frauen mit der Pille erstmals verlässlich selbst entscheiden, nicht schwanger zu werden. Heute gilt das Leitbild des aufgeklärten modernen Menschen, der verantwortlich mit dem Zeugungsakt umgeht. Doch letztlich bleibt die sichere Verhütung noch immer in der Verantwortung der Frauen. Aus der Möglichkeit der bewussten Geburtenkontrolle mit der Pille ist sogar die Erwartung der bewussten Geburtenkontrolle geworden.(1) Und aus der Frage des "moralischen Verfalls" der 1960er Jahre entstand das Paradigma der "Planung der reproduktiven Biografie" nach gesellschaftlich vorgegebenen, von Lebensphasen abhängigen Mustern im erwerbsorientierten Lebenslauf.

Frauenrealitäten: zwischen Quotierung und prekärer Arbeit

"Social Freezing", das Einfrieren von Eizellen als Möglichkeit, das "Kinderkriegen" hinauszuschieben und dadurch Zeit zu haben, Karriere zu machen, wird für Frauen in Toppositionen der Wirtschaft diskutiert. Beim Social Freezing sollen die immensen Kosten von rund 16.000 bis 20.000 Euro für Frauen in Führungspositionen sogar durch die Betriebe übernommen werden, um Frauen in den entsprechenden Positionen zu halten. Jüngst forderte Frauen- und Familienministerin Schwesig, die Krankenkassen sollten für ungewollt Kinderlose die Kosten für künstliche Befruchtung bezahlen und damit zu alten Regelungen zurückkehren. Aktuell werden in einem Teil der Bundesländer die Hälfte der Kosten für Verheiratete von Bund und Ländern bezuschusst. Wie sieht es aber aus, wenn es nicht um Kinderwunsch, sondern um Familienplanung und Verhütung geht? Wie sieht es am anderen Ende der Einkommensskala aus?

Verhütung als "persönliche Lebensplanung"

Verhütung gilt heute als Teil und Aufgabe der "persönlichen Lebensplanung" und ist mit dieser Begründung auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden. Verhütung erscheint als individuelle Verantwortung, mit der Frauen verantwortungsbewusst umzugehen haben. Es ist ihr Risiko, wenn sie auf Grund von Mutterschaft im Bildungssystem, in der Ausbildung und in der Berufswelt eingeschränkt werden und an Grenzen stoßen. Erklärbar mit der Tatsache, dass es die Pille gibt, ist dieser Paradigmenwechsel nicht.

Dabei stehen ihnen oft nicht einmal die Zugänge zur möglichen Planung zur Verfügung. Viele Frauen können sich heute Verhütungsmittel nicht mehr leisten. Die "aufgeklärte und langfristig ihre Bildungswege und Berufskarriere planende Frau", die über Zugang zu Verhütungsmitteln verfügt, das entspricht nicht der realen ökonomischen Situation. Manchen von ihnen fehlt schlicht das Geld dafür. Am Beispiel der aktuell geltenden Regelungen bei Verhütungsmitteln zeigt sich deren Unübersichtlichkeit und Doppelmoral. Sie orientieren sich einzig am Alter. Für junge Frauen unter 18 Jahren ist die Pille kostenlos. Frauen zwischen 18 und 20 Jahren erhalten die Pille auf Kassenrezept und zahlen die obligatorische Rezeptgebühr. Ab 20 Jahren gilt die Verhütung als Privatsache und ist keine Kassenleistung mehr. Die Pille gibt es auf Privatrezept zu den in Deutschland vergleichsweise hohen Medikamentenkosten. Die Kosten der Verhütungsmittel obliegen den Frauen - alle ärztlichen Kosten bezahlen die Krankenkassen nach SGB V.

Auch in der Logik des SGB II für arbeitsfähige aber arbeitslose Menschen oder im SGB XI für Sozialhilfeberechtigte, die nicht mehr einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit mit mehr als drei Stunden täglich nachkommen können, sind weder eine Geschlechter-Kategorie noch spezifische Lebenslagen vorgesehen. In der Berechnung des Regelsatzes wurde für Männer und Frauen lediglich eine Pauschale für "Gesundheitspflege" angesetzt, die bei Erwachsenen 4 Prozent des Gesamtregelsatzes beträgt. Das heißt: rund 16 Euro pro Monat insgesamt pro Person wurden angesetzt, legt man den Regelsatz eines "Haushaltsvorstandes" zugrunde.(2)

Wie absurd diese Pauschalen angesetzt sind, zeigt sich, wenn das Beispiel mit den realen gesundheitlichen Kosten durchgespielt wird. Weder die Spirale mit zwischen 200 bis zu 500 Euro, noch die Pille mit Kosten zwischen 35 bis 70 Euro für eine Sechsmonatspackung würden den Ansätzen in den Regelsätzen entsprechen. Oft können die Beträge von den Frauen nicht vorfinanziert werden. Es gibt keine Einzelfall-Hilfe nach sozialen Kategorien für besonders sozial benachteiligte Frauen, für junge Frauen in Ausbildung, für Schülerinnen oder Studentinnen, für Obdachlose - es sind gar keine Hilfen für Frauen jenseits einer fiktiven Altersfestlegung vorgesehen. Die Logik des Ansparens - wie zum Beispiel bei einer Waschmaschine: absurd und frauenverachtend!

Dabei haben mehrere Studien bestätigt, dass Armut Auswirkungen auf das Verhütungsverhalten von Frauen hat. Die persönliche Lebenssituation und der Bezug von Arbeitslosengeld II beeinflusst die Wahl des Verhütungsmittels. So weichen die Frauen auf günstigere Verhütungsmittel aus oder verhüten nur zeitweise (siehe Beitrag Helfferich, Seite 10ff).

Reproduktive Selbstbestimmung - ein Menschenrecht für alle Frauen

Mit der Entwicklung von hormonellen und nicht hormonellen Kontrazeptiva ging auch die Diskussion um internationale Vereinbarungen und Empfehlungen zu den reproduktiven und sexuellen Menschenrechten einher. Seit der UN-Menschenrechtskonferenz in Teheran 1968 gilt, dass Eltern über das grundlegende Menschenrecht verfügen, frei und eigenverantwortlich über Anzahl und Geburtenabstand ihrer Kinder zu entscheiden.

In Kairo 1994 wurde ein umfassendes Konzept der sexuellen und reproduktiven Gesundheit auf einem menschenrechtsbasierten Ansatz entwickelt. Damals kam es zum entscheidenden Richtungswechsel: von einem überwiegend bevölkerungspolitischen Verständnis hin zu einem Ansatz, der sich am einzelnen Menschen und den allgemeinen Menschenrechten orientiert.

Damit enthält heute das Menschenrecht drei umfassende Ansätze:

• Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit
Es bedeutet, ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben zu können. Es bedeutet das Recht auf Freiheit von sexuellem Zwang und sexueller Gewalt. Es bedeutet auch, gut informiert zu sein und frei darüber entscheiden zu können, ob und zu welchem Zeitpunkt und in welchem zeitlichen Abstand man Kinder bekommen möchte.

• Das Recht auf Zugang zu Informationen und Verhütungsmitteln
Voraussetzung für sexuelle und reproduktive Gesundheit sind Wissen und Zugang zu Informationen über die Möglichkeiten der Familienplanung. Jede Frau und jeder Mann weltweit hat das Recht auf diese Informationen und den Zugang zu Verhütungsmitteln oder anderen modernen Methoden der Familienplanung - unabhängig von Alter oder Familienstand. Die Methoden müssen sicher, wirksam, akzeptiert und bezahlbar sein. Sollten kulturelle Regeln oder gesetzliche Bestimmungen dieses Recht begrenzen, müssen Wege gefunden werden, unter Berücksichtigung der international anerkannten Menschenrechte und internationaler Übereinkommen, schrittweise zur Verwirklichung dieser Rechte - und somit der Umsetzung internationaler Verpflichtungen - im jeweiligen Land beizutragen.

• Das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten
Eine ausreichende und angemessene medizinische Versorgung kann verhindern, dass Frauen bei der Geburt an vermeidbaren Komplikationen sterben. Auch das Recht auf den Zugang zu Gesundheitsdiensten, die Frauen und Kindern dabei helfen, Schwangerschaft, Geburt und die erste Lebensphase sicher und gesund zu erleben, gehört zum Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. 2008 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates bestätigt: "Frauen und Männern ist der Zugang zu Verhütungsberatung und zu Verhütung zuverlässig zu ermöglichen. Verhütung sollte im Preis zumutbar, für die Betroffenen geeignet und von ihnen selbst gewählt worden sein."

Frauen- und Menschenrechte in Deutschland - eine Bilanz

Die Bilanz in Deutschland sieht schlecht aus: Da Rechte und bundeseinheitliche Regelungen fehlen, ist Verhütung in der Bundesrepublik derzeit eine Frage der Einkommenssituation, der sozialen Lage und des Wohnortes. Alles auf Basis von privater oder kommunaler "Mildtätigkeit". Einige Kommunen wie Flensburg oder Paderborn oder das Land Berlin haben in den letzten Jahren ohne gesetzliche Grundlagen, sondern nur auf dem Weg über Stiftungen oder Haushaltstitel Möglichkeiten entwickelt, um bestimmten Frauengruppen den Zugang zu günstigen Verhütungsmitteln zu ermöglichen (siehe Beitrag Staender, Seite 14ff in dieser Ausgabe). Doch für die Mehrheit aller Frauen bedeutet es zugleich, dass weder Kommunen, Länder noch Krankenkassen selbst bei dramatischen Einzelfällen Hilfen bei Kontrazeptiva bieten.

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wissen lediglich 72 Prozent aller Mädchen, mit Migrationshintergrund sogar nur 58 Prozent, dass die Pille bis 18 Jahren kostenfrei zu erhalten ist. Im Sinne der Menschenrechte geht es aber nicht nur um die Information, sondern auch um den Zugang zu wirksamen, akzeptierten und bezahlbaren Methoden. Aufklären allein reicht nicht - Verhütung ist ein Menschenrecht. Es ist daher eine öffentliche Aufgabe, den Zugang zu sicheren, gesundheitlich verträglichen und günstigen Verhütungsmitteln zu ermöglichen und einen Rechtsanspruch darauf zu sichern. Daher müsste der Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, ebenso wie die ärztlichen Beratungen, die nie aus dem Leistungskatalog gefallen sind (!), über das SGB V im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden. So heißt es in 24a SGB V (1) "Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderlichen Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln."(3)

Verhütung ist zwar keine "Krankheit", aber verträgliche und sichere Verhütungsmittel wie die Kupfer- oder Hormonspirale, die Pille oder eine Sterilisation sind immer ein Eingriff in einen Frauenkörper und in Deutschland an medizinische Konsultation und medizinisch-ethische Kriterien gebunden (zum Beispiel Alter, körperliche Verfassung, aber auch religiöse Ansichten).

Das SGB V könnte einen Zugang zu sicheren und vertretbaren Kontrazeptiva für alle Frauen sicherstellen. Auch soziale Härten können mit den geltenden Instrumentarien geregelt werden. Denn erstmals wäre es möglich, Kosten für Kontrazeptiva bei den Zuzahlungsgrenzen anzurechnen. Und man könnte weitergehende soziale Entlastungsmöglichkeiten, wie die grundsätzliche Freistellung zum Beispiel für Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen, für wohnungslose oder andere Gruppen festsetzen, wie dies bislang ja ebenfalls im SGB V geregelt war.

Setzen wir es auf die Agenda!

Deutschland hat eine Vielzahl menschenrechtlicher Verträge unterzeichnet. Mit der Ratifizierung des sogenannten "Frauenrechtsabkommens" aus dem Jahr 1979 (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, kurz: CEDAW) muss sich auch Deutschland menschenrechtlichen Überprüfungsverfahren stellen. Im internationalen Verfahren werden die bisherigen Empfehlungen und die ergriffenen Maßnahmen in den nächsten Jahren geprüft, um dann neue Empfehlungen (concluding information) an die Bundesregierung auf die Agenda der Politik zu setzen.

Aktuell liegt der Staatenbericht, zu dem Deutschland verpflichtet ist, dem Bundestag und Bundesrat zur Kenntnis vor.(4) In ihm erklärt Deutschland, wie zum Beispiel die Empfehlungen zur Beseitigung des Gender Pay Gap, dem unterschiedlichen durchschnittlichem Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bislang umgesetzt wurden. In den Überprüfungsverfahren des Internationalen Sozialpakts CESCR (Convenant on Economic, Social and Cultural Rights) und von CEDAW wurden die zu geringen Aufstiegschancen von Frauen, das Gender Pay Gap, die ungleiche Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die Auswirkungen auf die Lebensverlaufsbiografien problematisiert.

Der aktuell vorliegende Staatenbericht der Bundesregierung enthält auch Absätze zur geschlechterspezifischen Gesundheit. Doch in Bezug auf die Frage der Familienplanung und Verhütung wird ausschließlich auf die Beratungsaufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und zielgruppenorientierte Aufklärungsprojekte für unterschiedliche Alters- und Personengruppen verwiesen. Empfehlungen zum Zugang zu Verhütungsmitteln fehlten in den abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses von 2009 zum sechsten Staatenbericht Deutschlands leider gänzlich. Es stand damals schlicht nicht auf der Tagesordnung.

Da die Bundesregierung dies bislang nicht getan hat, müssen wir als Zivilgesellschaft den Zugang zu Verhütungsmitteln über den Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands thematisieren und der CEDAW-Kommission vortragen.

Setzen wir es auf die Agenda!


Carola Bury ist Referentin für Gesundheitspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen und arbeitet u.a. zu den Themen Frauengesundheit, Armut und Sozialgesetzgebung.
E-Mail: burycarola[at]hotmail.com


Anmerkungen

(1) Siehe dazu Elisabeth Beck-Gernsheim und Monika Häussler, 2011, S. 3ff.

(2) Der Regelsatz beträgt ab Januar 2015: für einen Haushaltsvorstand bzw. eine Alleinerziehende 399 Euro, für eine/en Partner/in 360 Euro, für Kinder 0-6 Jahre 234 Euro,für Kinder 7-13 Jahre 267 Euro für Kinder ab 14 Jahren 302 Euro. Der Regelsatz enthält alle Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, gesellschaftliche Teilhabe, Schreibwaren und "Gesundheitspflege/medizinische Produkte".

(3) SGB V, § 24a Empfängnisverhütung. Absatz (2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden;"

(4) Deutscher Bundestag, Dr. 18/5100 vom 05.06.2015. Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.


Literatur

Beck-Gernsheim, Elisabeth (2011): Die Pille wird 50 - Eine Bilanz. Vortrag. 1. Deutscher Verhütungskongress, Wiesbaden 2011.
www.cyou2011.sexualaufklaerung.de/fileadmin/redaktion/Texte/1._Tag_Donnerstag/Pille_wird_50_-_E._Beck-Gernsheim.pdf

Bury, Carola (2013): Verhütung für junge Frauen in Zeiten von Hartz IV, in: Yvonne Ploetz (Hrsg), Jugendarmut. Beiträge zur Lage in Deutschland, S. 187-204.

BZgA (Hrsg.) (2011): Sexualität und Verhütung in Deutschland. Aktuelle Ergebnisse aus Repräsentativbefragungen der BZgA, Wiesbaden 31.3.-2.4.2011.
www.cyou2011.sexualaufklaerung.de/fileadmin/redaktion/Texte/2._Tag_Freitag/Sex._und_Verhue_in_Deutschland_-_A._Hessling.pdf

Gäckle, Annelene (2006): Familienplanung gibt es praktisch nur theoretisch - Auswirkungen von Hartz IV auf das Kontrazeptionsverhalten von Hartz IV-Empfängerinnen in Nordrhein-Westfalen im Kontext der Schwangerschaft(konflikt)beratung. Masterarbeit Merseburg (FH).

pro familia (2015): Factsheet: Kostenfreie Verhütungsmittel Menschen mit geringem Einkommen.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Der fehlende Zugang zu Verhütung wird von UN-Organisationen vor allem für die Länder des Südens beklagt. Aber auch in Deutschland können finanzielle Barrieren das individuelle Menschenrecht auf Verhütung bedrohen. Klinik für sexuelle und reproduktive Gesundheit in Vietnam.

- Demonstration für Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung am Internationalen Frauentag in Berlin, 8. März 2074

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Quelle:
pro familia magazin Nr. 03/2015, S. 4 - 7
Herausgeber und Redaktion:
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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