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RECHT/038: Psychische Probleme - Wenn ein anderer Therapeut her soll (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Montag, 15. Februar 2010
UPD-Beratungsfall des Monats Februar 2010

Wenn ein anderer Therapeut her soll

Die Behandlung psychischer Probleme bedeutet Fingerspitzenarbeit.
Läuft es mit dem Therapeuten nicht gut, ist ein Wechsel möglich -
nur muss jeder Schritt mit der Kasse besprochen werden.


Ohne Vertrauensverhältnis ist schlecht Heilen. Das gilt besonders bei seelischen Problemen. Ein Wechsel des Psychotherapeuten kann helfen - bleibt aber immer eine Angelegenheit, die wohl durchdacht sein muss. Immer wieder melden sich Versicherte bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), um solche Schritte zu besprechen. Hier ein Beispielsfall aus Köln.

Frau F. ist 36 Jahre alt, vor sechs Monaten wandte sie sich an einen Psychotherapeuten. Im Anschluss an die üblichen fünf Probesitzungen entschied sie sich für die Behandlung. Nachdem Frau F. sich zunächst bei ihrem Therapeuten gut aufgehoben fühlte, spürt sie seit einiger Zeit Unbehagen in den Sitzungen. In ihrem Erleben geht er nicht wirklich auf ihre Probleme ein, so dass sie sich immer weniger von ihm verstanden fühlt und keinen Sinn mehr in der Fortsetzung dieser Therapie sieht. Da Frau F. den Rest der ihr bewilligten Stunden nicht verfallen lassen möchte, fragt sie bei der UPD nach der Möglichkeit, den Psychotherapeuten zu wechseln - möglichst ohne große Unterbrechung.

Die Beraterin der UPD arbeitet drei Schritte mit Frau F. heraus:

1. Zunächst erscheint es sinnvoll, dass Frau F. ihre Gefühle von Enttäuschung und Ärger mit ihrem Psychotherapeuten bespricht. Sehr häufig lassen sich die aufgetretenen Probleme innerhalb der Therapie klären und das therapeutische Bündnis ist stärker als zuvor.

2. Gelingt dies nicht, sollte in jedem Fall die Krankenkasse über die Absicht eines Therapeutenwechsels informiert werden. Es gibt für diesen Fall keine verbindlichen Regelungen, an die die Kassen gebunden sind. Stimmt die Kasse dem Wechsel zu, können die verbliebenen Reststunden bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden. Allerdings mit einer Einschränkung: Wurde von der Krankenkasse eine Langzeittherapie, also zunächst 50 Stunden (bzw. 80 Stunden bei einer psychoanalytischen Therapie) bewilligt, sollte der neue Behandler das gleiche Psychotherapieverfahren (also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder psychoanalytische Therapie) anbieten. Möchte Frau F. nicht nur den Therapeuten, sondern auch das Behandlungsverfahren wechseln, muss der neue Psychotherapeut einen entsprechenden Antrag an die Kasse stellen. Die Begründung für einen Wechsel prüft dann wiederum ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter sehr genau.

3. Ein rascher Wechsel ist aufgrund der Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen nicht überall zu erwarten. Häufig gibt es bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (Vertragsbehandler) längere Wartezeiten. Ein Ausweg kann dabei das so genannte Kostenerstattungsverfahren sein: Die Krankenkassen sind laut õ 13 (3) Sozialgesetzbuch 5 verpflichtet, bei festgestellter Behandlungsbedürftigkeit für "selbstbeschaffte Leistungen" die Kosten zu erstatten. Das bedeutet für Frau F.: Findet sie einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dort die Therapie weiter zu führen. Voraussetzung aber dafür ist, dass der Psychotherapeut in einem der o.g. Therapieverfahren ausgebildet ist - und Frau F. kann belegen, dass ihre Suche nach einem Therapieplatz bei den Vertragsbehandlern in ihrer Region vergeblich war. Ob und unter welchen Bedingungen die Krankenkasse Frau F. diese Möglichkeit der Kostenerstattung einräumt, sollte sie vorab genau besprechen. Häufig ist eine Bewilligung dieser Ausnahmeregelung schwierig durchzusetzen und geht ebenfalls mit Wartezeiten einher.

Fazit: Einem Psychotherapeutenwechsel sollte zunächst ein Klärungsversuch innerhalb der Psychotherapie voran gehen. Ist das Vertrauensverhältnis so gestört, dass ein Patient keine Möglichkeit sieht, die Therapie fortzusetzen, ist in jedem Fall vorher das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, um die Bedingungen zu klären, unter denen ein Wechsel stattfinden kann.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 15. Februar 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2010