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POLITIK/097: Erhöhung der Personalzahlen in der Psychiatrie und Psychosomatik ist ein Muss (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 17. September 2019

Erhöhung der Personalzahlen in der Psychiatrie und Psychosomatik ist ein Muss!


Berlin, 17.09.2019: Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich für eine deutliche Personalaufstockung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ein

Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird diesen Donnerstag über die "Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal" entscheiden. Diese Richtlinie soll die seit 1991 geltende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ablösen. Die an der Ausgestaltung der Richtlinie beteiligte Patientenvertretung fordert eine deutliche Erhöhung der Personalzahlen für alle Berufsgruppen und alle Behandlungsbereiche. "Dies ist die wichtigste Grundlage für die Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen", so die Patientenvertreter.

Die Patientenvertretung orientiert sich dabei an den "Schussenrieder Tabellen", die den aktuellen personellen Mindestbedarf auf der Basis von Expertenbefragungen erfasst haben. Die Personalaufstockung ist zwingend erforderlich aufgrund der seit Einführung der Psych-PV veränderten quantitativen und qualitativen Rahmenbedingungen in der stationären psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.

Dazu gehören insbesondere: höhere Fallzahlen und kürzere Verweildauer, mehr Notaufnahmen und mehr Patienten mit schwereren Erkrankungen, rechtlich und therapeutisch begründeter erhöhter Personalbedarf bei Zwangsmaßnahmen, Vorgaben zu Sicherheit und Qualitätsmanagement, Intensivierung der Arbeit mit Angehörigen, erhöhter Dokumentationsaufwand, Veränderung der berufsgruppenspezifischen Tätigkeiten sowie der erhebliche Nachholbedarf an Psychotherapie für alle Patientengruppen.

Eine weitere zentrale Forderung der Patientenvertretung betrifft die Einbeziehung von ausgebildeten Genesungsbegleitern. Diese verfügen über eigene Psychiatrie- und Therapieerfahrungen und können als Fürsprecher und "Dolmetscher" zwischen Patienten, Therapeuten und Angehörigen die Qualität der Versorgung nachweislich verbessern.

Schließlich fordert die Patientenvertretung eine effektive Kontrolle der Erfüllung der in der Richtlinie vorgegebenen Mindestpersonalvorgaben. Denn nach Berechnungen des Spitzenverbands der GKV erfüllen nur etwas mehr als die Hälfte aller stationären psychiatrischen Einrichtungen die personellen Vorgaben der bald 30 Jahre alten Psych-PV.

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 17. September 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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