Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → PHARMA


WIRKSTOFF/587: Antibiotika-Surveillance in Schleswig-Holstein (SHÄB)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 3, März 2022

Antibiotika-Surveillance in Schleswig-Holstein

von Stephan Göhrmann


MONITORING. Zusammen mit Vertretern der Interessengemeinschaft der Heilberufe (IdH) initiierte die Ärztekammer das Schleswig-Holstein Antibiotikaverbrauch- und Resistenzmonitoring (SHARM). Die Suche nach einem Monitoringkonzept führt zum Vergleich mit anderen Stellen im Bundesgebiet. Doch lassen sich diese ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein anwenden?


Bereits auf einem Treffen der Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IdH) im letzten Jahr beschäftigten sich die Kammer- und Verbandsakteure mit der Antibiotika-Vergabe in Schleswig-Holstein. Im August vergangenen Jahres folgte eine Fortbildung zur Antibiotika-Resistenz in Schleswig-Holstein. Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Tierärztekammer und Ärztekammer warnten gemeinsam vor einer nächsten Pandemie - einer bakteriellen. Der nächste nur logische Schritt der "Resistance gegen Resistenz", wie die Fortbildungsveranstaltung postulierte, wurde mit der Initiierung einer Projektgruppe unternommen, die das Ziel verfolgt, ein Antibiotika-Resistenz-Monitoring für Schleswig-Holstein zu erarbeiten. Nach einem ersten Treffen im vergangenen Herbst lud die Ärztekammer nun erneut den Arbeitskreis des "Schleswig-Holstein Antibiotikaverbauch- und Resistenzmonitoring" (SHARM) ein. Gastreferenten vom Robert Koch-Institut (RKI) sowie von Monitoringstellen aus Sachsen und Niedersachsen stellten ihre verschiedenen Systeme vor.

ARS - als Reaktion auf die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen hat das Bundesministerium für Gesundheit die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) entwickelt. Mit der Antibiotika-Resistenz-Surveillance in Deutschland (ARS) wurde die Infrastruktur für eine flächendeckende Surveillance der Antibiotika-Resistenz etabliert. Projektteilnehmer sind Laboratorien, die Proben aus Krankenhäusern und Arztpraxen mikrobiologisch untersuchen. Sie übermitteln kontinuierlich - sprich täglich bis wöchentlich - Datensätze aus der Routine für das gesamte Spektrum klinisch relevanter bakterieller Erreger ans ARS. Das RKI stellt anschließend den Monitoringstellen aggregierte Daten zur Verfügung, die daraus etwa Verordnungshinweise für verschiedene Regionen erstellen können. Eine Stelle, die an das ARS-System angeschlossen ist, ist die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen. Dort profitiert man bereits von der bundesweiten Datenerfassung: Proben, die in sächsischen Praxen entnommen werden, aber zur Analyse in Labore außerhalb Sachsens geschickt werden, werden durch das bundesweite RKI-System zur Verfügung gestellt. Die Daten können direkt aus dem RKI-Server geladen werden. Die Monitoringsstelle benötigt für die Datenauswertung und -bearbeitung keine zusätzliche IT-Infrastruktur. Voraussetzung für die Datenübermittlung an das RKI der Labore ist eine Hybase-Schnittstelle. Die Installationskosten übernimmt das RKI. Laufende Kosten müssen die Labore selbst tragen.

Mit dem Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen (ARMIN) verfolgt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt seit 2006 die Resistenzentwicklung bakterieller Infektionserreger. Teilnehmende Labore übermitteln ihre Daten ebenfalls über die Hybase-Schnittstelle. Diejenigen, die an das bundesweite ARS angekoppelt sind, müssen jedoch zusätzlich an ARMIN übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgte hier bisher jährlich, seit einer Systemumstellung Anfang 2022 erfolgt sie wöchentlich. Die Daten können u. a. nach Kreis und Einrichtungsart differenziert werden. Zudem kann mit den teilnehmenden Laboren über bestimmte Befunde gesprochen werden, da die Daten nicht über das RKI aggregiert werden. Ein Vorteil der Eigenproduktion: Das System wird derzeit auf eigenen Wunsch weiterentwickelt. Weiterentwicklung von ARS werden durch das RKI vorgenommen.

Anbindung ans ARS oder eigenes System? Viele Argumenten sprechen derzeit für eine Anbindung an das ARS-System. Nicht zuletzt, weil in Schleswig-Holstein bereits einige Labore an dieses System angeschlossen sind. Um die Antibiotika-Resistenzen möglichst umfassend abbilden zu können, sei nach Auffassung des SHARM-Arbeitskreises eine Beteiligung weiterer Labore sowie die Berücksichtigung veterinärmedizinischer Daten sinnvoll.

*

Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 3, März 2022
75. Jahrgang, Seite 19
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-0, Fax: 04551/803-101
E-Mail: info@aeksh.de
Internet: www.aeksh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick zum 9. April 2022

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang