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MELDUNG/120: Arzneimittel zum Selbstspritzen verunsichern viele Patienten (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 10.12.2010

Arzneimittel zum Selbstspritzen verunsichern viele Patienten


Berlin - Arzneimittel, die sich Patienten selbst spritzen müssen (Parenteralia), führen oft zu Verunsicherung. Etwa 7,5 Millionen gesetzlich Versicherte sind auf solche Arzneimittel angewiesen, ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). "Diabetiker, die sich dauerhaft Insulin spritzen, sind oft gut geschult. Andere Patienten spritzen sich nur vorrübergehend ein Medikament, beispielsweise Heparin gegen Blutgerinnsel. Sie sollten sich unbedingt in der Apotheke die richtige Spritztechnik zeigen lassen", so Apotheker Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). "Die Hygiene spielt eine große Rolle, denn das Arzneimittel muss steril bleiben." Vom Patienten selbst gespritzt werden vor allem Wirkstoffe, die aus Proteinen bestehen. Beispiele sind Insulin für Diabetiker, Heparin gegen Blutgerinnsel, verschiedene Hormone oder Antikörper, die u.a. gegen Krebserkrankungen eingesetzt werden.

Je nach Wirkstoff werden Arzneimittel zur Selbstinjektion meist in das Fettgewebe unter der Haut (subkutan) oder in den Muskel (intramuskulär) gespritzt. Kircher: "Der Patient kann selbst beeinflussen, wie schmerzhaft eine Injektion ist. Die Schmerzen sind gering, wenn die Kanüle nach jeder (!) Injektion ausgetauscht, die Injektionslösung auf Raumtemperatur erwärmt und langsam injiziert wird." Auch die verwendete Hautstelle spielt eine Rolle: Zum Beispiel sind subkutane Injektionen in den Bauch oder Oberschenkel weniger schmerzhaft als solche in den Oberarm.

Wenn das Arzneimittel in getrockneter Form vor, muss es vor dem Spritzen gelöst werden. Wird das Lösungsmittel bei Durchstechflaschen durch einen Gummistopfen gespritzt, muss dieser vorher desinfiziert werden. Der Flüssigkeitsstrahl wird dann nicht auf das getrocknete Pulver, sondern auf die Wand der Flasche gerichtet werden. Dabei wird die Flasche langsam gedreht. Erst wenn das gesamte Pulver benetzt ist, darf die Flasche vorsichtig gerollt werden. Kircher: "Patienten sollten sich das richtige Auffüllen mit Wasser unbedingt vom Apotheker zeigen lassen. Auf keinen Fall darf man sich nicht vollständig gelöste Arzneimittel spritzen." Viele Parenteralia müssen kühl aufbewahrt werden. Je nach Präparat gelten unterschiedliche Lagerungsvorschriften.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Telefon: 030-40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2010