Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → PHARMA

MELDUNG/023: Keine Angst vor dem Beipackzettel (muebri-online)


Apotheker Brandenburg - Freitag, 5. Februar 2010

Keine Angst vor dem Beipackzettel

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker


Potsdam. "In Einzelfällen Appetitlosigkeit, Kribbeln in den Händen, gelegentliche Halluzinationen..." Solche oder ähnliche Angaben auf Beipackzetteln von Arzneimitteln verunsichern Patienten. Vielfach werden Medikamente aus Angst vor möglichen Nebenwirkungen falsch oder gar nicht eingenommen. Die Gefahr dabei: Das Krankheitsbild kann sich in manchen Fällen sogar noch verschlechtern. Grund genug für die Apotheker im Land Brandenburg, stets fachkundige Hinweise für den richtigen Umgang mit dem Beipackzettel zu geben.

"Wer Angst vor Nebenwirkungen hat oder sich durch den Beipackzettel abgeschreckt fühlt, ist bei uns genau richtig", sagt Monika Harms, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit der Landesapothekerkammer Brandenburg. "Wir haben das nötige pharmazeutische Fachwissen, filtern aus der Fülle der Informationen das für den jeweiligen Patienten Wesentliche heraus, informieren über die korrekte Arzneimitteleinnahme sowie den richtigen Umgang mit dem Beipackzettel."

Dass sich viele Beipackzettel so abschreckend lesen, hat vor allem rechtliche Gründe. Die Arzneimittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, lückenlos über Inhaltsstoffe, Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Risiken aufzuklären. Inzwischen ist sogar die Reihenfolge der Unterpunkte gesetzlich vorgeschrieben. Den Herstellern bleibt daher wenig Spielraum bei der Gestaltung der Beipackzettel.

Fakt ist jedoch, dass viele Verbraucher Probleme mit den Packungsbeilagen haben: Zwar schätzen die meisten Patienten den Beipackzettel als wichtige Informationsquelle zum Arzneimittel ein und lesen ihn auch. Doch Studien belegen gleichzeitig, dass sich jeder Dritte durch die Packungsbeilage verunsichert fühlt. Damit ein Arzneimittel optimal wirken kann, ist es aber wichtig, die Hinweise auf der Packungsbeilage zu verstehen und zu befolgen. Gleiches gilt für die Dosierungsvorschrift, wie Dauer, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme. "Ob vor, während oder nach dem Essen sind wichtige Details, die auf jeden Fall zu beachten sind", betont die Apothekerin.

Wie gering die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen tatsächlich ist, wird seit einiger Zeit auf dem Beipackzettel konkreter nachgewiesen, während früher nur Beschreibungen wie "gelegentlich" oder "selten" zu finden waren. "`Gelegentlich` bedeutet zum Beispiel, dass eine Nebenwirkung bei einem bis zehn von tausend Behandelten auftritt", erklärt Harms. Die Apotheker im Land Brandenburg sind jederzeit bereit, den Beipackzettel eines Arzneimittels zusammen mit den Patienten zu besprechen. Zudem raten sie denjenigen, die nach der Einnahme eines Arzneimittels eine unbekannte Reaktion feststellen, diese dem Arzt oder Apotheker zu melden.


Häufigkeit von Nebenwirkungen:

Sehr selten: Die Nebenwirkung tritt in weniger als 0,01 Prozent der Fälle auf. Das heißt seltener als bei einem von 10.000 Behandelten.

Selten: Nebenwirkung in mehr als 0,01 Prozent und in weniger als 0,1 Prozent der Fälle. Das heißt bei einem bis zehn von 10.000 Behandelten.

Gelegentlich: Nebenwirkung in mehr als 0,1 und in weniger als ein Prozent der Fälle. Das heißt bei einem bis zehn von 1.000 Behandelten.


*


Quelle:
Nachrichtendienst muebri-online
Landesapothekerkammer Brandenburg - Pressemitteilung vom 5. Februar 2010
Kontaktdaten: Medienbüro Müller-Bringmann
Moses-Stern-Straße 28, 41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166 / 6282-0, Fax: 02166 / 6282-33
E-Mail: info@muebri.de
Internet: www.muebri.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2010