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DEMENZ/314: Tipp - Blindengeld auch für Menschen mit fortgeschrittener Demenz (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 1/17
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Tipp: Blindengeld auch für Menschen mit fortgeschrittener Demenz

von Bärbel Schönhof, Bochum


Das Bayerische Landessozialgericht hat am 19. Dezember 2016 entschieden (AZ: L 15 Bl 9/14), dass auch schwer demenzkranke Menschen einen Anspruch auf Leistung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz haben, sofern die Blindheit medizinisch nachgewiesen ist. Mit dieser Entscheidung setzt das Bayerische Landessozialgericht die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11. August 2015, AZ: B 9 BL 1/14 R) um. Das Bundessozialgericht hatte in diesem Urteil betont, dass auch Menschen mit schweren zerebralen Störungen Anspruch auf Blindengeld hätten. Dabei sei es unerheblich, welche Ursache die Sehstörungen hätten, ob sie also auf einer Schädigung des optischen Sehapparates, einer Hirnschädigung oder einer Kombination verschiedener Ursachen beruhen würden. Folgerichtig hat das Bayerische Landessozialgericht nun auch einem Menschen mit fortgeschrittener Demenz und erheblichen Sehstörungen Blindengeld zugesprochen. Betroffene können bei schweren Sehstörungen einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Blindengeld bei den zuständigen Behörden stellen, müssen allerdings die Sehstörungen nachweisen.

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Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 1/17, S. 17
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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