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KASSEN/719: Wahltarife behindern Kassenwechsel (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Freitag, 16. April 2010
UPD-Beratungsfall des Monats April 2010

Wahltarife behindern Kassenwechsel

Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, können Versicherte kündigen - per Sonderrecht.
Aber Vorsicht: Wahltarife hebeln diese Regelung aus.


Die Zusatzbeiträge von Krankenkassen sorgen für Aufregung unter den Versicherten: Entscheidet sich eine Kasse für diesen seit Anfang 2010 möglichen Schritt, eröffnet sie damit auch die Möglichkeit zur Kündigung; ein neues Kriterium für die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse ist entstanden.

Doch zeitgleich häufen sich auch die Fragen und Unstimmigkeiten unter den Versicherten. Denn nicht automatisch ergibt sich das Recht zur Kündigung: Immer mehr Anfragen registrieren die regionalen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) dazu. Hier ein Beispielsfall aus Stuttgart.

Simone S. ist sauer. Ihre Krankenkasse hat erstmalig am 15. März 2010 Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro im Monat erhoben. Dem wollte Frau S. entgehen und hat von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ende März dann die große Überraschung per Post: Die Kündigung ist ausgeschlossen. Frau S. ist noch bis Januar 2012 an ihre Kasse gebunden. "Das kann ich gar nicht glauben", sagt sie - und wendet sich an die UPD-Beratungsstelle in ihrer Nähe.

Die Situation klärt sich für Frau S. nach einem Gespräch mit UPD-Beraterin Fatima Neszmélyi auf - ändern lässt sie sich aber nicht: Frau S.. hatte bei ihrer Krankenkasse einen so genannten "Selbstbehalttarif" abgeschlossen. Gegen eine Prämie hatte sie sich verpflichtet, von Januar 2009 bis Januar 2010 einen Teil der Kosten ihrer Krankenbehandlungen selbst zu übernehmen. "Obwohl der Selbstbehalt zunächst für ein Jahr vereinbart war - das ist eine satzungsabhängige Tarifstufe der konkreten Krankenkasse, ist Frau S. drei Jahre gebunden", erklärt Fatima Neszmélyi. Der Grund: Beim Abschluss des Wahltarifs wurde eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren an diesen Tarif und die Krankenkasse vereinbart. Gleichzeitig verzichtet der Versicherungsnehmer in dieser Zeit auf das Sonderkündigungsrecht.. Dies war Frau S. entfallen.

Die gesetzlichen Kassen bieten solche und andere Wahltarife an und bewerben diese teilweise stark. Besonders gesunde und nicht chronisch kranke Versicherte können davon profitieren. Wer aber flexibel auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen seiner Krankenkasse reagieren will, sollte auch die dreijährige Mindestbindungsfrist an die Krankenkasse beim Abschluss eines Wahltarifs im Blick behalten.

Tipp:
Am 21. April 2010 findet der nächste UPD Experten-Chat zum Thema "Neue Versorgungsformen"
(Wahltarife, Bonusmodelle, hausarztzentrierte Versorgung) statt.
Informationen dazu auf www.upd-online.de/experten-chat.html.

Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 16. April 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2010