Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/660: Zusatzbeitrag belastet Geringverdiener und Rentner besonders stark (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 19. August 2009

SoVD: Zusatzbeitrag belastet Geringverdiener und Rentner besonders stark


Zur Erhebung des ersten Zusatzbeitrags durch eine Krankenkasse erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Als erste Krankenkasse erhebt die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) von ihren Versicherten einen pauschalen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat. Damit werden gesetzlich Krankenversicherte - entgegen aller Beschwichtigungen des Bundesgesundheitsministeriums - bereits in diesem Jahr mit zusätzlichen Kosten belastet.

Der SoVD kritisiert scharf, dass wieder einmal gesetzlich Krankenversicherte einseitig belastet werden. Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Die Arbeitgeber werden nicht herangezogen. Das ist ein schwerwiegender Konstruktionsfehler des Gesundheitsfonds.

Der pauschale Zusatzbeitrag führt außerdem zu einer sozialen Schieflage. Damit werden Geringverdiener und Rentner besonders stark belastet. Das kritisieren wir in aller Schärfe. Der pauschale Zusatzbeitrag von acht Euro wird unabhängig vom Einkommen erhoben, d. h. Menschen mit geringem Einkommen zahlen ebenso wie Gutverdiener acht Euro. Geringverdiener und Rentner werden damit im Verhältnis zu ihrem Einkommen viel stärker belastet als Gutverdiener.

Presseberichten zufolge will die GBK die Zusatzbeiträge rückwirkend für drei Monate erheben. Gerade für Geringverdiener und Rentner ist eine rückwirkende finanzielle Belastung unzumutbar. Gesetzlich Krankenversicherte brauchen Verlässlichkeit.

Der SoVD befürchtet, dass von dem ersten Zusatzbeitrag eine Signalwirkung ausgeht. Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge erheben müssen. Die Einführung des Gesundheitsfonds ist und bleibt eine schwere politische Fehlentscheidung der Großen Koalition.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 52 / 2009, 19. August 2009
Sekretariat Presse
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63, 10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 123
Fax: 030 / 72 62 22 328
E-Mail: redaktion@sovd.de
Internet: www.sovd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2009