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KASSEN/644: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 24.06.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 24. Juni 2009


→  Qualifizierte ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/Aids bundesweit geregelt
→  Ambulante Diagnostik und Behandlung HIV-Infizierter auch im Krankenhaus
→  Schmidt setzt sich für sozial schwache Kinder ein
→  Assistenzpflegebedarf ist geregelt
→  Umfangreiche Novellierung gesundheitsrechtlicher Vorschriften
→  Mehrheit der Patienten fühlt sich gut versorgt - Hausarztmodelle ohne spürbare Verbesserungen
→  Erste Erfolge bei der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
→  Bayern: Vertrag zur Qualitätsmaßnahmen
→  Bundesweit erstes Versorgungskonzept zur Früherkennung von Nierenerkrankungen
→  Einige Pharmahersteller belasten GKV und Apotheken
→  Verbesserte Voraussetzung für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
→  Drei bis sechs Monate für die Gewichtsabnahme nach der Schwangerschaft sind normal
→  Rücktritt des BAK-Präsidenten Dr. Ulrich Krötsch

Raute

___Aus Berlin___

Qualifizierte ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/Aids bundesweit geregelt

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich im Bewertungsausschuss auf bundesweit einheitliche Standards für die Behandlung von HIV/Aids-Patienten sowie eine entsprechende Finanzierung geeinigt. "Die Betroffenen haben nun die Sicherheit, dass sie in ganz Deutschland nach einheitlichen hohen Qualitätsstandards versorgt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die komplexe Betreuung von HIV/Aidspatienten erfolgt in der Regel in Schwerpunktpraxen, die dafür eine spezielle Zulassung haben. Die Einzelheiten waren zuvor von Region zu Region unterschiedlich geregelt. "Auch für die Schwerpunktpraxen haben wir nun Sicherheit. Ihre Finanzierung ist gewährleistet", so Köhler weiter. "Für uns war eine unbürokratische, zielorientierte Lösung besonders wichtig. Menschen mit der Diagnose Aids brauchen eine spezielle medizinische Betreuung. Das Ergebnis zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung gut und verlässlich funktioniert", unterstrich der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Die getroffenen Vereinbarungen gelten ab dem 1. Juli.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und GKV-Spitzenverband, 18. Juni)


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Ambulante Diagnostik und Behandlung HIV-Infizierter auch im Krankenhaus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Ergänzungsbeschluss zur Versorgung und Diagnostik der symptomlosen HIV-Infizierten im Krankenhaus gefasst. Damit sind die Voraussetzungen für eine interdisziplinäre ambulante Behandlung der Patienten, die zwar HIV-infiziert sind, aber bislang noch keine Krankheitsanzeichen haben, in Krankenhäusern zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben. Auch bei der medizinischen Versorgung dieser Patienten ist die Betreuung durch Experten erforderlich, damit beispielsweise schon vor dem Auftreten infektionsbezogener Symptome rechtzeitig mit einer antiretroviralen Therapie begonnen werden kann. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

(Pressemitteilung des GBA, 19. Juni)


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Schmidt setzt sich für sozial schwache Kinder ein

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat auf der Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) die Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erläutert. Sie kündigte an, die Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen weiter in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Schmidt wies darauf hin, dass ärmere und aus Migrantenfamilien stammende Kinder nicht die gleichen Chancen auf eine gute Gesundheit wie ihre Altersgenossen hätten. Zielgerichtet anzusprechen seien die Familien, die von der Gesundheitsförderung bisher zu wenig profitieren. "Wir wollen, dass kein Kind außen vor bleibt. Vielmehr müssen alle Talente und Fähigkeiten gefördert werden", sagte Schmidt. Dabei sprach sie sich für eine engere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Gesundheitsförderung aus.

(Pressemitteilung des BMG, 23. Juni)


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Assistenzpflegebedarf ist geregelt

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus beschlossen. Es sieht wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Pflege nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) durch besondere Pflegekräfte sicherstellen. Durch das Gesetz dürfen sie die von ihnen beschäftigten Assistenzpflegekräfte auch mit ins Krankenhaus nehmen. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden übernommen. Darüber hinaus wird das Fach Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen. Das Gesetz sieht auch weitere Neuerungen bezüglich des Pflegegelds in stationärer Behandlung und in Pflegefamilien für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlichen vor.

(Pressemitteilung des BMG, 19. Juni)


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Umfangreiche Novellierung gesundheitsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Damit werden das Arzneimittelgesetz und mehr als 20 weitere Rechtsvorschriften geändert. Die Änderungen des Arzneimittelgesetzes sollen das Arzneimittelgesetz stärken. Die weiteren Vorschriften verbessern unter anderem die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospizen. Bei ambulanten Hospizen werden beispielsweise feste Zuschüsse zu den Personalkosten geleistet. Damit entstehen bundesweit gleiche Finanzierungsbedingungen. Die Gesetzesänderungen sehen auch besondere Vergütungsvereinbarungen für die qualifizierte sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie für eine besonders qualifizierte onkologische Versorgung vor.

(Pressemitteilung des BMG, 19. Juni)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Mehrheit der Patienten fühlt sich gut versorgt
Hausarztmodelle ohne spürbare Verbesserungen

"Insgesamt 77 Prozent der Bürger sprechen von einer guten oder sehr guten Absicherung im Krankheitsfall. Das spricht eindeutig auch für die hohe Qualität der wohnortnahen ambulanten Versorgung." Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin erklärt. Nach 2006 und 2008 hatte die KBV für März dieses Jahres erneut eine Befragung durch die Forschungsgruppe Wahlen in Auftrag gegeben. Für 87 Prozent aller Befragten ist beim Praxisbesuch die Behandlung durch denselben Arzt sehr wichtig oder doch zumindest wichtig. "Das spricht eindeutig dafür, dass die Patienten der Kontinuität der Behandlung durch ihren Arzt des Vertrauens einen sehr hohen Stellenwert einräumen", betonte Köhler. Besonders interessiert hat die KBV das Verhältnis der gesetzlich Versicherten zur hausarztzentrierten Versorgung. So gaben 71 Prozent der Befragten an, bereits einmal von einem Hausarztmodell gehört zu haben. Im vergangenen Jahr waren es 62 Prozent. Inzwischen nehmen auch mehr Versicherte an einem Hausarztmodell teil. Bei der aktuellen Befragung waren es 31 Prozent, im Vorjahr nur 19 Prozent. Jedoch gaben 69 Prozent (2008 waren es 75 Prozent) derjenigen, die an einem Hausarztmodell teilnehmen, an, dass sich an ihrer medizinischen Versorgung seither nichts geändert hat.

(KBV-Pressemitteilung, 22. Juni)


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Erste Erfolge bei der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) beschlossen den Kassenärzten, die Weiterbildungsassistenten in ihren Praxen beschäftigen, einen deutlich höheren Gehaltszuschuss zu gewähren. Außerdem hat die KVN eine Koordinierungsstelle zur Förderung der Weiterbildung eingerichtet. Diese Erfolge meldete Dr. Volker Steitz, stellvertretender Vorsitzender der KVN, auf einem Treffen mit der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos. .Nach dem Entschluss des Niedersächsischen Landestages zur Zukunft der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen Ende März, zogen Steitz und Mundlos die erste Bilanz. Mundlos appellierte, in Niedersachsen Stipendien für Medizinstudierende einzuführen, die nach Abschluss der Ausbildung in einem nicht optimal versorgten Gebiet arbeiten können.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KVN und CDU Fraktion im Niedersächsischen Landtag, 24. Juni)


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Bayern: Vertrag zur Qualitätsmaßnahmen

Im Rahmen des Qualitätsprogramms "Ausgezeichnete Patientenversorgung" haben die Landesvertretung Bayern des Verbands der Ersatzkassen (vdek) und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) einen Vertrag über Maßnahmen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und der Darmkrebsprävention geschlossen. Davon profitieren sowohl die Patienten, als auch die niedergelassenen Mediziner. Diese bekommen einen Honorarzuschlag für ihre erbrachten Leistungen, weil sie einen hohen Qualitätsstandard nachgewiesen haben. Die Ärzte, die an den Maßnahmen nicht teilnehmen, erhalten hingegen ein vermindertes Honorar für die gleichen Untersuchungen. Seit 1. Januar bestehen vergleichbare Verträge zur Qualitätsmaßnahmen bereits mit anderen bayerischen Krankenkassen.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und vdek, 19. Juni)


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Bundesweit erstes Versorgungskonzept zur Früherkennung von Nierenerkrankungen

Die AOK Sachsen-Anhalt, der Verein der niedergelassenen Nephrologen e.V. sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) haben unter Beteiligung der Deutschen NephroNet Verwaltung den bundesweit ersten Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz geschlossen. Ziel ist es, Nierenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Risikopatienten angemessen zu behandeln. "Die gute Vernetzung zwischen Hausarzt und Nephrologen hat für den Patienten den Vorteil, dass ein mögliches Risiko schnell und sicher erkannt wird", sagte Dr. Jörg-Detlev Lippert, Internist und Nephrologe sowie stellvertretender Vorsitzender der Dialyse-Kommission der KVSA.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KVSA, des Vereins der niedergelassenen Nephrologen e.V, und AOK Sachsen, 24. Juni)

Raute

___Aus den Verbänden___

Einige Pharmahersteller belasten GKV und Apotheken

Aufgrund mangelnder Zahlungsmoral einiger Pharmahersteller kommt es zu einer Belastung für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und der deutschen Apotheken. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) hingewiesen. Mehrere Pharmahersteller verweigern für zurückliegende Zeiträume die gesetzlich verankerte Zahlung von Herstellerrabatten, die über die Apotheken an die gesetzlichen Krankenkassen geleistet werden müssen, so der Verband. Obwohl zahlreiche Hersteller nach Gesprächen mit dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ihrer Verpflichtung nachkamen, stehen immer noch Zahlungen in Millionenhöhe aus, teilte der DAV mit.

(Pressemitteilung des ABDA, 18 Juni)


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Verbesserte Voraussetzung für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Durch eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Voraussetzung für eine gleichmäßige und flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychotherapeutischen Leistungen geschaffen. Mit dieser Regelung sollen bundesweit Bereiche geschaffen werden, bei denen ein bestimmter Anteil an Zulassungen nur den Ärzten und Psychotherapeuten vorbehalten bleibt, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen. Psychisch kranke Kinder und Jugendliche stellen besondere Anforderungen an den Therapeuten. Deshalb müssen in ausreichender Zahl Spezialisten zur Verfügung stehen, um eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Die neue Regelung schafft die Voraussetzung dafür, die tatsächliche Lage der Versorgung wirklichkeitsnah abzubilden und - hierauf aufbauend - die Quote gleichmäßig flächendeckend anzuheben. Kritik am GBA-Beschluss übte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Grund ist die sogenannte Zehn-Prozent-Stufung. Demnach werden zunächst zehn Prozent der Praxissitze für Psychotherapeuten reserviert, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Erst wenn diese zehn Prozent überall erreicht sind, wird die Quote auf 20 Prozent erhöht.

(Pressemitteilung, des GBA, 18. Juni, Pressemitteilung des BPtK, 18. Juni)


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___Außerdem___

Drei bis sechs Monate für die Gewichtsabnahme nach der Schwangerschaft sind normal

Informationen zur gesunden Gewichtszunahme in der Schwangerschaft hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlicht. Zu schnelles Abnehmen nach der Geburt kann sich negativ auf das Stillen auswirken, warnte das Institut. Die entstandenen Pfunde während der Schwangerschaft schmelzen oft von selbst - es gibt jedoch keine Garantie dafür. Die Informationen beruhen auf den neusten wissenschaftlichen Studien und Leitlinien.

(Pressemitteilung des IQWiG, 19. Juni)


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Rücktritt des BAK-Präsidenten Dr. Ulrich Krötsch

Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Ulrich Krötsch, hat am 22. Juni seinen Rücktritt erklärt. Die BAK ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Landesapothekerkammern. Krötsch ist Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) und wird diese Funktion weiter ausführen. Bis zu einer Neuwahl des Präsidenten bei der nächsten Mitgliederversammlung wird der Vize-Präsident der BAK, Lutz Engelen, die Führung übernehmen.

(Pressemitteilung des ABDA, 23. Juni)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 24. Juni 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2009