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FINANZEN/548: Schätzerkreis - Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken auch 2013 die Ausgaben der GKV (BVA)


Bundesversicherungsamt - Schätzerkreis / 11. Oktober 2012

GKV-Schätzerkreis:
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken auch 2013 die Ausgaben der GKV

Aktuelle Erklärung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt



Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis - bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes - zu einer einvernehmlichen Prognose der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2012 und 2013.


Schätzergebnis 2012

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im laufenden Jahr - insbesondere aufgrund der im Jahresverlauf positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei den pro-Kopf-Löhnen - bislang dynamisch entwickelt. Sie werden auf 188,7 Mrd. geschätzt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben weiterhin unverändert 185,4 Mrd. . Der hieraus resultierende Überschuss in Höhe von rund 3,2 Mrd. fließt der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu. Die Liquiditätsreserve garantiert, dass der Gesundheitsfonds jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenkassen nachkommen und konjunkturelle Schwankungen in den Einnahmen ausgleichen kann.

Die geschätzten Ausgaben der Krankenkassen betragen 181,6 Mrd. . Dies entspricht einer Zunahme um 3,5 % je Versicherten. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds übersteigen die voraussichtlichen Ausgaben somit um 3,9 Mrd. .


Schätzergebnis 2013

Für das Jahr 2013 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 191,8 Mrd. erwartet. Aufgrund der unsicheren Lage des Euro-Raumes bestehen jedoch erhebliche gesamtwirtschaftliche Risiken. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 190,2 Mrd. . Damit können auch im Jahr 2013 die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt vollständig gedeckt werden.

Diese Schätzungen bilden die Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages des Jahres 2013 durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 1. November 2012.

Der für das Jahr 2013 geschätzte Ausgabenanstieg von 4,6 % je Versicherten resultiert insbesondere aus einzelnen Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, des Psych-Entgeltgesetzes, den vorgesehenen Veränderungen in der Arzneimittelpreisverordnung, der aktuellen Einigung über die vertragsärztlichen Honorare und einer Grundlohnrate von rund 2 %, die in einigen Vertragsbereichen Grundlage für Vergütungs- und Preisvereinbarungen ist.

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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung vom 11. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2012