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FINANZEN/534: Physiotherapeuten - Untragbare Leistungsvergütung - Therapie unter Zeitdruck (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Dienstag, 15. November 2011

Therapie unter Zeitdruck


fzm - Die Arbeitszeit von Physiotherapeuten ist streng geregelt: Im Rahmenvertrag, den Physiotherapeutenverbände und Krankenkassen 2008 abgeschlossen haben, sind Leistungsbeschreibungen und Regelbehandlungszeiten samt der entsprechenden Vergütung detailliert aufgelistet. In der vorgegebenen Zeit sei eine sinnvolle Behandlung jedoch fast nicht zu leisten, kritisiert der Kirchheimer Physiotherapeut Hans Lamprecht in der Fachzeitschrift "physiopraxis" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2011).

Als Beispiel schildert Lamprecht die Behandlung eines fiktiven Patienten mit einem Wirbelsäulensyndrom. Für die erste wie für jede der folgenden fünf vom Arzt verschriebenen Behandlungseinheiten stehen Patient und Therapeut genau 15 Minuten zu. "Selbst bei reibungslosem Ablauf verstreichen bei der ersten Behandlungseinheit bereits rund acht Minuten, bis der Patient überhaupt den Therapieraum betritt", berichtet Lamprecht. Denn zunächst muss der Therapeut das mitgebrachte Rezept prüfen, die weiteren Behandlungstermine vereinbaren, sowie den Patienten um Unterschrift und Rezeptgebühr bitten.

Im Behandlungsraum geht es streng getaktet weiter: Bereits während des Ausziehens wird der Patient vom Therapeuten befragt und beobachtet. "Ein gewissenhafter Befund ist bei einer vagen ärztlichen Diagnose wie einem Wirbelsäulensyndrom unerlässlich", betont Lamprecht. Da die Zeit drängt, dürften Anamnese und körperlicher Befund jedoch nicht länger als fünf Minuten in Anspruch nehmen - selbst für einen erfahrenen Therapeuten eine sehr kurze Zeitspanne. In den verbleibenden zwei Minuten soll dann also die eigentliche Behandlung stattfinden. "Das reicht gerade, um dem Patienten eine Eigenmobilisationsübung zu zeigen, dann ist die Zeit abgelaufen", so Lamprecht.

Im Anschluss muss der Therapeut noch den Befund und die erste Behandlung dokumentieren, sowie sich die Hände waschen und desinfizieren. All dies lässt ihn bereits mit mehreren Minuten Verspätung in die nächste Behandlungseinheit starten. Benötigt der Patient zusätzlich noch Hilfe beim An- und Auskleiden, oder ist das Rezept falsch ausgestellt und muss korrigiert werden, dann nimmt die Verspätung weiter zu.

Für die prall gefüllten 15 Minuten stehen ihm laut Rahmenvertrag dann lediglich 14,45 Euro zu. Wie Lamprecht weiß, dehnen viele Therapeuten die Behandlungsdauer notgedrungen auf 20 oder sogar 25 Minuten aus - und nehmen dafür drastische Umsatzeinbußen in Kauf.

"An der gesetzlichen Mindestbehandlungszeit und an der Vergütung muss sich dringend etwas ändern", fordert Lamprecht, der seit 1987 als selbständiger Therapeut arbeitet. Eine kleine Erleichterung wäre es, wenn zumindest der Erstbefund gesondert vergütet würde und dafür ein angemessener Zeitraum eingeplant würde. Logopäden etwa haben für den Erstbefund 60 Minuten Zeit und bekommen diese mit 58,66 Euro vergütet. Ergotherapeuten können bei Behandlungsbeginn einmalig und ohne Zeitvorgabe eine "Funktionsanalyse" für 19,05 Euro abrechnen.

Auch wenn solche Regelungen die Physiotherapeuten etwas entlasten würden, bliebe das grundsätzliche Dilemma bestehen, kritisiert Hans Lamprecht. Es sei nun an den Berufsverbänden, ausreichende Behandlungszeiten und eine angemessene Vergütung auszuhandeln. Aber auch die Gesellschaft müsse umdenken - und die therapeutischen Leistungen mehr wertschätzen.


H. Lamprecht:
Untragbare Leistungsvergütung: All-inclusive für 14,45 €.
physiopraxis 2011; 9 (10): S. 10-11


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Quelle:
FZMedNews - Dienstag, 15. November 2011
Georg Thieme Verlag KG
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2011