Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


ARTIKEL/1046: Röntgenprüfungen - Ministerieller Segen für Abzocke in chirurgischen Praxen? (Adhoc)


Hessischer Chirurgen Verband (HCV) - Mittwoch, 17. Juni 2009

Röntgenprüfungen

Ministerieller Segen für Abzocke in chirurgischen Praxen?


Bad Homburg - Niedergelassene Chirurgen in Hessen ärgern sich seit geraumer Zeit über unverhältnismäßig hohe Gebühren für die Pflichtprüfung ihrer Röntgenanlagen. Mit Preisen von 1.800 bis 2.400 Euro pro Praxis liegt Hessen bundesweit an der Spitze: In allen anderen Bundesländern kosten Röntgenprüfungen durchschnittlich lediglich 180 bis 350 Euro. Grund für die unverständliche Preisgestaltung ist nach Auffassung des Hessischen Chirurgenverbandes (HCV) zum einen die Privatisierung der Ärztlichen Stelle Hessen, die nun dem TÜV Süd untersteht, und die gleichzeitige Monopolstellung des Anbieters. Der HCV-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann erläuterte: "Als gewinnorientiertes Unternehmen kann der TÜV Süd Gebühren in Luxushöhe erheben - und zwar mit Unterstützung und ausdrücklicher Billigung des hessischen Sozialministeriums."

Auf die Gebühren erhebt die Ärztliche Stelle außerdem Mehrwertsteuer "sicher sehr zur Freude des Landes Hessen", monierte Schüürmann - und wies darauf hin, dass das Land Hessen Anteile am TÜV Hessen hält, der wiederum zu 55 Prozent dem TÜV Süd gehört: "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!" Auch Dr. Detlef Drömer, Vorstandsmitglied des HCV, kritisierte die Praxis der Röntgenprüfungen in Hessen: Angesichts schwammig formulierter Gesetzesvorgaben vergeben die spitzfindigen Prüfer häufig nur die Note 3 und kommen nach neun Monaten zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung erneut in die Praxis. Das Ministerium hat bislang nicht erklären können, warum in anderen Bundesländern die Ärztlichen Stellen kostendeckend arbeiten und trotzdem akzeptable Gebühren erheben können.

"Etliche Petitionen im hessischen Landtag sind bereits ins Leere gelaufen", sagte Drömer. Weil es in Hessen keine Röntgenkommission gibt und damit alle demokratischen Strukturen einer Selbstverwaltung fehlen, können die niedergelassenen Chirurgen sich nicht gegen die Höhe der Gebühren wehren. Diese übersteigen in vielen Praxen sogar den Gesamtumsatz mit Röntgenleistungen. Drömer warnte: "Hier wird man sich über kurz oder lang vom Röntgen trennen müssen." Die Auswirkungen gerade in dünner besiedelten Regionen wären dramatisch: "Es scheint, als wolle das Sozialministerium darauf hinwirken, dass Röntgen künftig nur noch von Großzentren wie den Universitätskliniken angeboten wird", vermutete der HCV-Vorstand.

Kontakt:
Dr. Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender HCV
Louisenstraße 19, 61348 Bad Homburg
Fax: 06172 690071
vorsitz1@hcv-ev.de, http://www.hcv-ev.de

*

Quelle:
Redaktion GESUNDHEIT ADHOC
Johannisstraße 20, 10117 Berlin
Telefon: 030/726 19 55-83, Fax: 030/726 19 55-80
E-Mail: info@gesundheit-adhoc.de
Internet: www.gesundheit-adhoc.de
 
GESUNDHEIT ADHOC ist ein Dienst von EL PATO Ltd.


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2009

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang