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STELLUNGNAHME/174: Zur Verbändeanhörung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 11. Juli 2018

vdek zur Verbändeanhörung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG

Stärkung des Pflegepersonals ist richtig und wichtig - aber verantwortlich mit GKV-Beitragsgeldern umgehen


Berlin - Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG - soll die Situation in der Kranken- und Altenpflege in Deutschland verbessert werden. Dieses Ziel unterstützt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Ersatzkassen sind bereit, ihren Anteil zur Stärkung und Förderung der Pflege zu leisten. Sie erwarten aber gleichzeitig einen verantwortlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten, erklärte der vdek anlässlich der Anhörung der Verbände im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 11. Juli 2018.

Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung

Problematisch an dem Gesetzentwurf ist, dass die Kosten der gesetzlichen Regelungen fast ausschließlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu tragen haben. Schon im ersten Jahr 2019 werden allein auf die GKV Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zukommen. Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur ausgewogenen Finanzierung durch GKV, PKV, Pflegeversicherung sowie Bund und Länder. Dies betrifft die Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegekräfte durch die GKV. Mit der Zuordnung der Kosten zur GKV wird ein Verschiebebahnhof für jährlich rund 640 Millionen Euro aufgemacht.

Dies gilt auch für den Krankenhausbereich. Die Maßnahmen zur Förderung der Krankenpflege - (wie z. B. die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sowie die zusätzlichen Pflegestellen in den Krankenhäusern) müssen allein die Beitragszahler der GKV schultern. Dies alles ist aus Sicht der Beitragszahler nur dann vertretbar, wenn auch mehr Pflege am Krankenhausbett und bei den pflegebedürftigen Menschen ankommt.

Strukturanpassungen im Krankenhausbereich erforderlich

Im Krankenhausbereich fehlen Überlegungen, wie mit dem Abbau von Überkapazitäten einem Pflegenotstand entgegengewirkt werden kann. Durch gut gemeinte Pflegeförderungsprogramme wird man die Probleme, insbesondere den Fachkräftemangel, allein nicht lösen. Nicht angegangen wird nach wie vor die fehlende Investitionsfinanzierung durch die Länder.

Vor dem Hintergrund des bereits in diesem Jahr nach Angaben des BMG anfallenden Defizits von über 3,1 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung und den zukünftig weiter steigenden Kosten, z. B. durch Tarifsteigerungen, muss die Politik nun rasch ein Finanzkonzept für die Pflegeversicherung vorlegen. Da die Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert ist, muss dabei darauf geachtet werden, dass die Eigenanteile der Versicherten nicht weiter in die Höhe getrieben werden. Das ist den Pflegebedürftigen auf Dauer nicht zuzumuten.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 11. Juli 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2018

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