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STELLUNGNAHME/014: Zum Gesetz zur Beseitigung von sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (vdek)


Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Mittwoch, 10. April 2013

vdek-Statement anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Beseitigung von sozialer Überforderung bei Beitragsschulden



Berlin - Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Beseitigung von sozialer Überforderung bei Beitragsschulden erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Es ist richtig, dass die Bundesregierung die hohen Zinsen bei Beitragsschulden wieder auf ein Prozent je Säumnismonat reduzieren will. Das entlastet die Schuldner - das Problem der Beitragsrückstände behebt es aber nicht. Die Beitragsschulden häufen sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an. Diese Milliardenrückstände gehen auch zulasten der übrigen Beitragszahler. Die im Jahre 2007 eingeführte "Versicherungspflicht für alle" ist eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Aufgabe, die jedoch auch vom Staat gegenfinanziert werden muss. Deshalb sollte es für diese Beitragsausfälle eine Kompensation durch den Staat geben - wie bei den versicherungsfremden Leistungen auch."

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 10. April 2013
Michaela Gottfried, Pressesprecherin
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 030 / 269 31-12 00, Fax: 030 / 269 31-29 15
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2013