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RECHT/642: Bundesgerichtshofs - Weiterleben kann nie als Schaden angesehen werden (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 130 - 2. Quartal 2019
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Bioethik-Splitter
BGH: Weiterleben kann nie als Schaden angesehen werden


Karlsruhe/Bonn (ALfA). Ärzte müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn sie einen Patienten durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen, urteilte der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld und Kostenersatz im Namen eines verstorbenen Demenzkranken ab (Az.: VI ZR 13/18).

Geklagt hatte ein in den USA lebender Mann, dessen dementer Vater bis zum Tod jahrelang ohne jede Aussicht auf Besserung über eine Magensonde ernährt wurde. Der Vater war 2011 im Alter von 82 Jahren in Bayern verstorben. Der Sohn und Alleinerbe wollte in dem Legen der Magensonde einen Behandlungsfehler erkennen und verklagte den Hausarzt auf Schadensersatz für gezahlte Behandlungs- und Pflegekosten in Höhe von mehr als 52.000 Euro sowie auf 100.000 Euro Schmerzensgeld. Der Verstorbene hatte keine Patientenverfügung erstellt.

Die Vorsitzende BHG-Richterin Vera von Pentz erklärte, es könne dahinstehen, ob der Arzt Pflichten verletzt habe. »Das Urteil über den Wert eines Lebens steht keinem Dritten zu.« Es fehle deshalb schon an einem immateriellen Schaden, der Schmerzensgeldansprüche auslösen könnte.

Der Sprecher der Deutsche Bischofskonferenz, Matthias Kopp, begrüßte das Urteil. »Es entspricht unserem christlichen Menschenbild, dass das menschliche Leben, egal in welcher Verfassung, egal, ob es schwach, krank oder verlassen ist, niemals als Schaden angesehen werden kann. Insofern können wir es nur begrüßen, dass der Bundesgerichtshof dies in dem konkreten Fall auch noch einmal für unsere Rechtsordnung festgestellt hat«, zitiert die Katholische Nachrichtenagentur KNA Kopp.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 130, 2. Quartal 2019, S. 14
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2019

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