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RECHT/589: Zum Korruptions-Bekämpfungsgesetz (Bundesverband Medizintechnologie)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 24. März 2016

Korruptions-Bekämpfungsgesetz: BVMed bewertet Streichung der zweiten Tatbestandsalternative als "notwendigen und sinnvollen Schritt"


Berlin | Als einen "notwendigen Schritt, um sinnvolle Kooperationen im Gesundheitsmarkt nicht zu gefährden", hat der BVMed die vorgesehene Streichung der zweiten Tatbestandsalternative im Korruptions-Bekämpfungsgesetz bewertet. Die ursprüngliche Regelung war an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit angeknüpft. Diese Regelung wurde von Experten als zu unbestimmt bewertet und hätte sozialrechtlich gewollte Modelle der Zusammenarbeit unnötig unter Korruptionsverdacht gestellt.

Wie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt mitteilte, haben sich die verantwortlichen Rechtspolitiker zu strittigen Punkten beim Gesetzgebungsverfahren geeinigt. Dazu gehört, dass die zweite Tatbestandsalternative vollständig im neuen õ 299a StGB gestrichen werden soll. Nach der Einigung ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen wird. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen will der Gesetzgeber eine Lücke im Strafrecht schließen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012, nach der niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können.

In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 2. Dezember 2015 hatten die Mehrzahl der Sachverständigen und der BVMed Nachbesserungsbedarf gesehen. Besondere Kritik wurde an der zweiten Tatbestandsalternative wegen ihrer mangelnden Bestimmtheit geübt.

Die Streichung des Passus stelle aus BVMed-Sicht nunmehr sicher, dass gewollte und sozialrechtlich zulässige Modelle der Zusammenarbeit künftig nicht unter den Verdacht der Strafbarkeit geraten können. Dies decke sich mit der Aussage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit im November 2015 in Berlin (https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/mdb-luczak-beim-bvmed-wir-wollen-notwendige-kooperationen-nicht-behindern). Luczak hatte verdeutlicht, dass die Rechtspolitiker "schwarze Schafe erfassen, aber nicht notwendige Kooperationen verhindern" wollen.


BVMed-Pressemeldung 22/16
https://www.bvmed.de/korruptions-bekaempfungsgesetz-bvmed-bewertet-streichung-der-zweiten-tatbestandsalternative-als-notwendigen-und-sinnvollen-schritt


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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 22/16 vom 24. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2016

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