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RECHT/572: Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. September 2015

Deutsche Anwaltauskunft
Ressort: Ratgeber / Service / Recht

Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar


Berlin (DAV). Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerzahler ihre Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Kosten von Medikamenten, Hilfsmitteln und Maßnahmen, die ärztlich verordnet, aber nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings dürfen nur solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

"Die genannte zumutbare Belastung errechnet sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte", informiert Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ob und wie viele Kinder der Steuerpflichtige habe, spiele ebenfalls eine Rolle.

Wichtig: Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe, die sich ergibt, wenn von den Einkünften die gesetzlichen Abzüge wie zum Beispiel der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorgenommen wurden. "Die zumutbare Belastung zu ermitteln, ist für Laien schwierig", warnt Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak. "Allerdings ist im Vorteil, wer schon andere Summen von der Steuer absetzen kann. Denn dann sinkt gegebenenfalls die zumutbare Belastung."

Abzugsfähig sind Ausgaben für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Als Arznei- und Heilmittel zählen natürlich Medikamente, auch solche, die nicht verschreibungspflichtig sind. Zudem fallen Heilkuren, Physiotherapie und seit einiger Zeit auch Psychotherapie darunter. Als Hilfsmittel gelten unter anderem: Rollstühle, Krücken, Rollatoren, Brillen, Hörgeräte, Gehstöcke, Zahnimplantate und Zahnprothesen.

Auch Naturheilverfahren können medizinisch notwendig sein - die Kosten dafür sind dann ebenfalls abzugsfähig. Das sind unter anderem homöopathische und osteopathische Behandlungen sowie andere Behandlungen von einem Heilpraktiker. Auch Fahrtkosten zu Arztterminen sind absetzbar. Das ist vor allem dann relevant, wenn zum Beispiel ältere Menschen mit dem Taxi zum Arzt fahren müssen. Es können auch Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen abgesetzt werden, die in einem größeren Kontext mit der Krankheit in Verbindung stehen, zum Beispiel der behindertengerechte Umbau einer Wohnung.

"Das Finanzamt kann es aber auch ablehnen, Gesundheitsausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, auch wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen", warnt die Expertin aus Frankfurt. Letztlich gäbe es keine Garantie dafür, dass Gesundheitskosten von der Steuer abgezogen werden könnten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51/15 vom 8. September 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2015

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