Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - 26. März 2015
Wenn der Arzt zu wenig Zeit hat
Vor einer Untersuchung oder Behandlung muss der Arzt den Patienten genau aufklären und seine Einwilligung einholen. Hat er nicht die Zeit dazu, sollte man nachhaken - und nicht zu schnell entscheiden
Patrycja K. leidet seit zwei Wochen unter Magenschmerzen. Ihr Arzt empfiehlt eine Magenspiegelung und legt der 29-Jährigen einen Termin gleich am nächsten Tag nahe. Warum er zur Magenspiegelung rät, erklärt der Arzt nur kurz mit ein paar Fachbegriffen. Danach bittet er Frau K. einen Aufklärungsbogen zu unterschreiben. Auf dem stehen zwar noch Einzelheiten zur Magenspiegelung, aber Frau K. fühlt sich überrumpelt. Warum die Eile und muss es gleich eine Magenspiegelung sein?
"Bevor ein Arzt etwas unternimmt, muss er genau erklären, was er
vorhat", sagt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der
Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Und zwar so, dass
man es versteht und genug Zeit zum Überlegen hat." Denn anfangen
dürfe der Arzt erst, wenn der Patient einer Untersuchung oder
Behandlung ausdrücklich zugestimmt hat - außer es liegt ein Notfall
vor. Schwabe: "Das zu beachten ist im Praxis- oder Klinikalltag oft
nicht leicht, aber trotzdem unerlässlich."
Hat ein Arzt nicht genug Zeit, sollte man nachhaken: Warum empfiehlt er eine Maßnahme, wie funktioniert sie und welche Erfolgsaussichten hat sie? "Diese Aufklärung muss auf jeden Fall mündlich passieren", erklärt die Patientenberaterin. "So steht es im Gesetz, eine schriftliche Information alleine reicht hier nicht." Nur so könne man als Patient Fragen stellen - zum Beispiel, wenn es um die Risiken einer Untersuchung oder Behandlung geht. Denn auch die muss der Arzt darstellen. Gleiches gilt für mögliche Alternativen zur vorgeschlagenen Maßnahme.
UPD-Tipp: Viele Fragen an den Arzt fallen einem oft erst
nachträglich ein. Am besten schreibt man sie auf und bittet um ein
zweites Gespräch. Für die Vorbereitung des Arztbesuchs können
Patienten sich eine persönliche Checkliste mit Fragen unter
www.patienten-universitaet.de zusammenstellen. Mehr zum Thema
Aufklärung, Einwilligung und andere Patientenrechte finden sich im
aktuellen UPD-Spezial unter
www.patientenberatung.de/patientenrechte
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 per Gesetz kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen - vor Ort in 21 Städten, schriftlich über eine gesicherte Onlineberatung (www.patientenberatung.de) sowie am gebührenfreien* Beratungstelefon in drei Sprachen und speziell zu Arzneimittelfragen:
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
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Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo./Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Arzneimittel: 0800 0 11 77 25 (Mo./Di./Do. 9-16 Uhr, Mi./Fr. 9-13 Uhr)
* im deutschen Festnetz (in Türkisch und Russisch auch im Mobilnetz)
Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in
gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen.
Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b
Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im
Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem
aufzuzeigen. Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal
jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den
Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche
Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung
durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.
*
Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 26. März 2015
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Littenstraße 10, 10179 Berlin
Telefon: 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
Internet: www.patientenberatung.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2015
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