Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


POLITIK/2051: Corona-Krise nicht zur Verabschiedung umstrittener Gesetzesentwürfe nutzen (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 26. März 2020

Corona-Krise nicht zur Verabschiedung umstrittener Gesetzesentwürfe nutzen!


BAG SELBSTHILFE kritisiert das Vorhaben der Regierung scharf, das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in der aktuellen Form im Schnellverfahren verabschieden zu wollen, und damit das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen massiv zu beschneiden.


Düsseldorf 26.3.2020. In einer vorgezogenen morgigen Sondersitzung des Bundesrates soll auch zum Gesetzesentwurf des IPReG entschiedenen werden.

"Dieses Vorgehen lässt erwarten, dass das höchst umstrittene und aus unserer Sicht verfassungswidrige Gesetzesvorhaben im Schnellverfahren und ohne die Beteiligung Verbände behinderter Menschen durchgesetzt werden soll", kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE scharf.

Das Gesetzesvorhaben hatte im vergangenen Jahr schon für erhebliche Kritik in der Öffentlichkeit gesorgt.

"Nun soll das Gesetz in seiner derzeit vorliegenden Form den Weg dafür freimachen, dass Intensiv - und BeatmungspatientInnen auch gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gewiesen werden, die Deckung des Bedarfs mit Pflege-/Assistenzkräften im sogenannten Arbeitgebermodell für Menschen mit Behinderungen nicht mehr möglich ist und außerdem höhere Kosten auf die Betroffenen zukommen. Das ist abzulehnen. Es darf keine Einschränkung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung geben!", so Danner.

"In dem Gesetz muss verankert werden, dass im Falle der Versorgung in der eigenen Wohnung die Verantwortung für die Versorgung weiterhin bei der Krankenkasse liegt und diese nicht einfach auf die Möglichkeit der Versorgung in einer Einrichtung verweisen kann. Im Umkehrschluss sollten die entsprechenden Einrichtungen und inklusiven Wohngemeinschaften in die Nachweispflicht genommen werden, dass sie eine Versorgung auch tatsächlich und dauerhaft gewährleisten können", verlangt Dr. Martin Danner.

Nach derzeitiger Rechtslage zahlen intensivpflegebedürftige Menschen 10 Prozent der realen Kosten für die Intensivpflege begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Der aktuelle Gesetzesentwurf des IPReG sieht vor, diese Begrenzung künftig für Menschen, die zu Hause versorgt werden, zu streichen. Für intensivpflegebedürftige Menschen in Pflege-Wohngemeinschaften oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll sie aber bestehen bleiben.

"Das würde für chronische kranke und behinderte Menschen zu deutlichen Mehrkosten führen und ist eine untragbare und nicht hinnehmbarer Benachteiligung", macht der Bundesgeschäftsführer der Dachorganisation für chronisch kranke und behinderter Menschen deutlich. Gemeinsam mit dem im Deutschen Behindertenrat (DBR) vereinten Behinderten- und Sozialverbänden wendet sich die BAG SELBSTHIFE deshalb noch heute in einem offenen Brief an die Regierungsvertreter.

*

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

*

Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 26. März 2020
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0211-31006-0, Fax.: 0211-31006-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang