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POLITIK/1801: Entscheidungslösung bei der Organspende tritt in Kraft (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 30. Oktober 2012

Entscheidungslösung bei der Organspende tritt in Kraft



Am 1. November 2012 tritt das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" in Kraft. Damit wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Beteiligt werden die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen.

Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Desweiteren benennen die Krankenkassen den Versicherten gegenüber auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende sowie zur Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung.

Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, sagte dazu: "Jeder der sich zu Lebzeiten bei der Organspende entscheidet, entlastet damit seine Angehörigen, die sonst in einer für sie sehr schwierigen Phase befragt werden. Die Krankenversicherungen schreiben die Bürgerinnen und Bürger an, damit sich jeder informieren und entscheiden kann."

Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass gut informierte Menschen der Organspende eher positiv gegenüber stehen und auch eher einen Organspendeausweis ausfüllen. Deshalb soll bei zahlreichen Gelegenheiten auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll durch Informationsangebote regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und die jeweilige Entscheidung zu dokumentieren. So können auch Diskussionen innerhalb von Familien oder unter Freunden angestoßen werden.

In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, manche warten jahrelang. Rund 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht genügend Spender gibt. Obwohl in Umfragen grundsätzlich Dreiviertel aller Bürgerinnen und Bürger einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 25 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis.

Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr: "Jeder Organspender ist ein Lebensretter. Niemand von uns weiß, ob er nicht selbst einmal durch einen Unfall oder durch eine Krankheit auf ein Organ angewiesen sein wird. Deshalb ist es wichtig, dass es genug Organspender gibt, also Menschen, die sich für eine Organspende entschieden haben und dies mit einem Organspendeausweis dokumentiert haben. Organspende geht uns damit alle an."

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 74 vom 30.10.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2012