Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/646: Neues Qualitätsprüfungssystem für Pflegeinrichtungen überfällig (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom vom 18. Mai 2015

Neues Qualitätsprüfungssystem für Pflegeinrichtungen überfällig


BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.

Düsseldorf, 18.05.2015. Das umstrittene Notensystem zur Beurteilung von Qualität bei Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen ist gescheitert. Das zeigen auch immer wieder erschütternde Berichte über menschenunwürdige Zustände in zahlreiche solcher Pflegeheime, die mit Bestnoten warben. Das bisherige Notensystem soll nach Plänen des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann im nächsten Jahr abgeschafft werden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dieses Vorhaben und sichert Ihre Unterstützung zu.

"Eine Neugestaltung des Bewertungssystems für Pflegeheime ist längst überfällig. Daher begrüßt die BAG SELBSTHILFE die Pläne von Herrn Laumann ausdrücklich", sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. "Das neue Qualitätsprüfungssystem muss endlich sicherstellen, dass die professionelle Versorgung sowie der Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen ausschlaggebend für eine positive Bewertung der Einrichtung sind, denn die Menschen sind darauf angewiesen und haben ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein."

Zu Beginn des kommenden Jahres soll zunächst ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem ausarbeiten soll. In dem von Laumann vorgeschlagenen Ausschuss sollen die Vertreter der 0Heime und der Pflegekassen nicht mehr nur allein über die Noten entscheiden. Auch Patientenvertreter und Berufsverbände der Pflegekräfte sollen ein Stimmrecht in dem Gremium bekommen.

"Die Beteiligung der Patientenvertreter und der Menschen, die täglich mit pflegebedürftigen Menschen umgehen, ist notwendig. Denn nur so kann ein Beurteilungssystem entwickelt werden, das aussagekräftige Qualitätskriterien festlegt sowie reale und aussagekräftige Informationen für die Angehörigen bereithält", so Dr. Danner. Diese Beteiligung ist jedoch nur leistbar, wenn die in dem Gremium tätigen Patientenvertreter Unterstützung erhalten, etwa durch Erstattung ihrer Reisekosten oder ihres Verdienstausfalls. "Andernfalls ist eine Beteiligung der Selbsthilfe und der Betroffenen nicht möglich. Gerade für kleine Verbände sind zusätzliche Aufgaben für Ehren- und Hauptamtler, für die dann auch noch die Reisekosten und Verdienstausfall aufgebracht werden, nicht leistbar."

Die BAG SELBSTHILFE fordert die Regierung auf, den Pflegbeauftragten in seinem Vorhaben zu unterstützen, aber auch für die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung dieser Aufgabe zu sorgen.


Beteiligen Sie sich an gesundheitsbezogener Selbsthilfe:
http://www.bag-selbsthilfe.de
http://www.stiftung-selbstbestimmt-leben.de/
http://www.selbsthilfe-wirkt.de/

*

Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 115 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

*

Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 18. Mai 2015
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0211-31006-25, Fax.: 0211-31006-48
E-Mail: burga.torges@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang