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MELDUNG/335: Fehlender Pflegebedürftigkeitsbegriff größter Mangel der Pflegereform (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 28. März 2012

Kabinettsentwurf zur Pflegereform

Fehlender Pflegebedürftigkeitsbegriff größter Mangel der Pflegereform



Berlin, 28. März 2012. Der heute im Kabinett beratene Gesetzentwurf zur Pflegereform zeigt aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes Stärken und Schwächen. So sei zu begrüßen, dass er wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vorsieht. "Nach wie vor offen ist allerdings die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieses gravierende Manko der Pflegereform muss schnellstmöglich beseitigt werden", fordert Caritas-Präsident Peter Neher. So verbinde sich mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Expertenbeirates die Erwartung, dass die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig angegangen werde.

Positiv sei, dass es dennoch mehr und bessere Leistungen für Demenzkranke gebe. Sie können nun im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Zudem sind höhere Leistungssätze in den Pflegestufen Null bis zwei vorgesehen, was die häusliche und ambulante Betreuung von Menschen mit Demenz erleichtert. Ganz entscheidend für Versicherte ist die Tatsache, dass sie jetzt mit Beginn der Antragstellung auf eine Pflegestufe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können und nicht den Ausgang des Begutachtungsverfahrens abwarten müssen.

"Mit Blick auf die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen ist auch die geplante Unterstützung ambulanter Wohngruppen ein ganz wichtiger Schritt. Dies kommt den Wünsche pflegebedürftiger Menschen und ihre Angehörigen entgegen und ist wichtiger Baustein für eine wohnortnahe Versorgung", macht Neher deutlich.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2012