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MELDUNG/317: Pflegereform - Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs dringend gefordert (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 13. Februar 2012

Anhörung zur Pflegereform

Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs dringend gefordert


Berlin, 13. Februar 2012. "Es ist dringend erforderlich, den Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen" fordert der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf zur Pflegereform.

So sehe der Gesetzentwurf durchaus Leistungsverbesserungen vor, die insbesondere demenziell erkrankten Menschen zu Gute kommen sollen. "Die Reform bleibt aber auf halbem Weg stecken, wenn nicht endlich die spezifischen Bedarfe von Demenzkranken bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden", so Neher.

Positiv bewertet die Caritas, das vorgesehen ist, pflegende Angehörige stärker zu entlasten. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, auch während der Kurzzeit- und Entlastungspflege oder bei Kuren für pflegende Angehörige das Pflegegeld zur Hälfte weiterzuzahlen. Aber auch hier greift der Entwurf aus Sicht der Caritas zu kurz. So müssten Kurzzeitpflege und Ersatzpflege stärker flexibilisiert und bestehende Hürden für deren Inanspruchnahme abgesenkt werden.

"Auch die neuen Fördermöglichkeiten für den Ausbau ambulanter Wohngruppen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht vielen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden", betont Neher.


Kontakt:
Dr. Elisabeth Fix
Referentin Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik
Email: elisabeth.fix@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Februar 2012
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2012